Medienmitteilung
Delegiertenversammlung der kantonalen kirchlichen Körperschaft
Pfarreifusionen, Einstufung der Seelsorger und Pfarreiregister
Freiburg, 3. Oktober 2009. Die Delegierten der katholischen kirchlichen
Körperschaft (kkK) des Kantons Freiburg haben sich vom Exekutivrat über die
Einstufungsmodalitäten der Laienseelsorger, die Förderung von
Pfarreifusionen, den Stand der Teilrevision des Kirchenstatuts und die
Arbeiten zum Datenaustausch für die Pfarreiregister informieren lassen. Sie
schlossen am Samstag, 3. Oktober, an der 50. Plenarversammlung im
Pfarreisaal Christ-König in Freiburg ausserdem die erste Lesung des
Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der kantonalen Körperschaft
ab.
Die aus 60 Pfarrei- und 30 pastoralen Delegierten zusammengesetzte
Versammlung der kantonalen Körperschaft beschloss, die zweite Lesung des
Reglements an einer nächsten Sitzung anzupacken, da insbesondere die
deutschsprachigen Delegierten eine kostengünstigere Lösung erreichen
möchten. Zwei Mitglieder der Justizkommission, der dritten Gewalt unter den
Organen der Körperschaft, wurden vereidigt: Herr Henri Angéloz, Mitglied,
und Frau Lucienne Bühler, Ersatzmitglied.
Bischofsvikar Marc Donzé bezeichnete das neue Reglement zur Ausführung der
Vereinbarung über die Seelsorgestellen vom Jahr 2000 und der Vereinbarung
über die Funktionsklassen der Laienseelsorgerinnen und Seelsorger von 2001
als äusserst nützlich. Dieses Dokument des vierten Ranges werde schon
angewandt und erlaube es, wie er augenzwinkernd bemerkte, der Willkür
Vorschub zu leisten. Monique Castella vom Exekutivrat erläuterte ihrerseits,
dass es im Wesentlichen darum gegangen sei, die in verschiedenen Papieren
verstreuten Anweisungen zur Einstufung der Laienseelsorger zusammenzufassen
und die neuen Ausbildungswege einzubeziehen. Die Delegierten nahmen das
Dokument zur Kenntnis und regten an, dass es zusammen mit der Aufstellung
der Lohnklassen allgemeinzugänglich publiziert werden sollte.
Berufsbegleitende Ausbildung am IFM
Dankbar erwähnte Marc Donzé die im Kanton Freiburg vergleichsweise
grosszügige Regelung, dass eine Person, die die persönliche Kompetenz und
das Charisma für den Dienst in der Kirche mitbringe, schon während ihrer
Ausbildungszeit am Institut Romand de Formation aux Ministères (IFM) von der
Kirche angestellt werden könne. Wenn sie beispielsweise zu 30 Prozent in
einer Pfarrei arbeitet, wird sie zu 60 Prozent in der Lohnklasse A entlöhnt.
Diese Regelung erlaube es auch Personen mit familiären Verpflichtungen
diesen Weg einzuschlagen.
Ausgehend von einem Postulat der Delegierten Claude Schenker und Ferdy
Bucher setzte sich der Exekutivrat mit den Pfarreifusionen auseinander. In
seiner Antwort schlägt er die Schaffung eines Fonds zur Förderung von
Pfarreifusionen vor. Dieser soll einerseits mit den Fr. 130'000 des nie
benutzten Fonds für minderbemittelte Pfarreien der Besoldungskasse und
andererseits mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 50'000 im Budget und der
Hälfte des allfälligen Einnahmenüberschusses in der Jahresrechnung geäufnet
werden. Der Exekutivrat möchte die Pfarreifusionen mit Fr. 10 pro Katholik
bis zu 500 Katholiken pro Pfarrei und gewichtet mit dem Index der
potentiellen Finanzkraft unterstützen. Eine Fusion von zwei als Beispiel
gegebenen kleineren Pfarreien würde so mit Fr. 12'300 gefördert.
Der Exekutivrat hat auch das Modell der Vereinbarung über den
Zusammenschluss von Pfarreien überarbeitet und erstellt eine Checkliste für
Fusionen. Die finanziellen und personellen Schwierigkeiten von insbesondere
kleinen Pfarreien machen Fusionen nötig. Die im Kanton weit
vorangeschrittenen Fusionen der Gemeinden drängen auch die Pfarreien in
einer Gemeinde zur Fusion.
Bezüglich der Teilrevision des katholischen Kirchenstatuts hat der
Exekutivrat die Vernehmlassung bei den Pfarreien und den übrigen
interessierten Stellen ausgewertet. Er erstellt nun einen überarbeiteten
Vorschlag zur Teilrevision und einen Terminplan für das weitere Vorgehen.
Pfarreiregister und Einwohnerkontrollen
Für die Übermittlung der Personendaten von den Einwohnerkontrollen zu den
Pfarreiregistern hat Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger eine gute
Nachricht geben können. Nachdem im Testbetrieb im Vivisbachbezirk im
vergangenen Jahr noch bei mehreren Programmen in den Gemeinden Anpassungen
für den Datenaustausch gemacht werden mussten, zeichnet sich nun dank des
Projektes HarmPers eine kantonale Lösung ab. In Zusammenarbeit mit der
kantonalen Plattform SITel und der kantonalen Datenschutzbeauftragten sollte
es bis Anfang 2010 möglich werden, die gefilterten Daten der
Einwohnerkontrollen von der kantonalen Informatikplattform an die Datenbank
der kantonalen kirchlichen Körperschaft zu übertragen, wobei jede Pfarrei
weiterhin für ihre Daten verantwortlich ist und exklusiv darauf Zugriff hat.
Die Versammlung stand unter dem besonderen Zeichen des Heiligen Franz von
Assisi. Der 3. Oktober ist sein Festtag und die Franziskanerkonventualen und
die Kapuziner feiern dieses Jahr 800 Jahre Ordensregel des Heiligen
Franziskus. Der Delegierte Jean-Claude Papaux gab ausserdem zu Beginn der
Versammlung ein bewegendes Zeugnis über den vor kurzem heiliggesprochenen
Franziskanerbruder Maximilian Kolbe und betete zu Ehren seines
Missionseinsatzes und der wunderbaren Rettung seines Kloster beim
Atombombenangriff in Japan das Ave Maria auf Japanisch.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Jean-Paul Brügger
Präsident des Exekutivrates
026 663 12 07 oder 079 563 70 07
jpbrugger(a)estavision.ch
--
Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
Ch. Cardinal-Journet 3
1752 Villars-sur-Glâne
026 426 34 00; 079 746 43 67
info.dfr(a)bluewin.ch www.kath.ch/dfr/