Medienmitteilung
Kantonale kirchliche Körperschaft genehmigt Voranschlag
Ausführliche Erläuterungen zur Erhöhung des Bistumsbeitrages
Freiburg, 15. Dezember 2012. Die Delegiertenversammlung der kantonalen
kirchlichen Körperschaft genehmigte wesentliche Erhöhungen im Voranschlag
2013 für das Bistum, verschiedene pastorale Projekte und die RKZ.
Generalvikar Alain Chardonnens und Bistumsökonom Jean-Baptiste Henry de
Diesbach erläuterten an der Sitzung am Samstagmorgen, 15. Dezember, im
Pfarreisaal Christkönig in Freiburg, warum das Bistum mehr Unterstützung von
den vier Bistumskantonen benötigt. Der Voranschlag der Besoldungskasse für
2013 wurde hingegen ohne grosse Diskussion angenommen.
Der Haushalt des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg leide schon seit langem
unter chronischer Unterdeckung, führte Henry de Diesbach aus. In den letzten
zehn Jahren wurden durchschnittlich Fr. 250'000 Defizit pro Jahr gemacht,
die aus den Reserven und unter Verwendung von Spezialfonds gedeckt wurden.
Dabei wurden immer die entsprechenden Stiftungszwecke beachtet, unterstrich
Generalvikar Chardonnens. Es wurden jedoch nicht nur die Erträge verwendet,
sondern auch dem Stiftungskapital Beiträge entnommen.
Der neue Generalvikar und der neue Bistumsökonom stellten sich unter der
Leitung des neuen Bischofs zum Ziel, die laufenden Ausgaben mit ordentlichen
Einnahmen zu decken, und baten daher die Bistumskantone um Erhöhung ihrer
Beiträge. Der Unterhalt der bischöflichen Mensa, zu der einige wenige Häuser
gehören und die einen Beitrag zum ordentlichen Haushalt abwerfen soll, wurde
buchhalterisch vom laufenden Haushalt getrennt. Eine zweite jährliche
Kollekte für das Bistum wurde am 1. November erstmals durchgeführt. Die
Reserven des bischöflichen Ordinariats wurden jedoch im Laufe des Jahres
2012 vollständig aufgebraucht. Daher hat der Bischof auch auf dringlichem
Weg die staatskirchenrechtlichen Instanzen der vier Bistumskantone um einen
ausserordentlichen Beitrag von insgesamt Fr. 250'000 für 2012 gebeten. Der
Anteil der Freiburger kantonalen Körperschaft von Fr. 73'125 wurde von der
Versammlung schliesslich genehmigt. Der ordentlichen Beitrag von Fr. 350'000
war übrigens seit 2009 nicht mehr erhöht worden.
Der bischöfliche Haushalt umfasst viele Aufgaben für die gesamte Diözese.
Rund zwei Drittel davon sind Gehälter, wobei ein Vergleich mit den
Waadtländer Ansätzen zeigt, dass die Löhne im Ordinariat rund 30 % unter
jenen liegen. In der miserablen gegenwärtigen Lage konnte sich der Bischof
auch noch nicht erlauben, wieder einen Archivar anzustellen, obschon ihn
sowohl das Kirchenrecht als auch das Staatsarchiv dazu verpflichten. Die
Sekretariatsposten wurden reduziert, der Bischof und seine Mitarbeiter
erledigen ihre Post und E-Mails grösstenteils selber. Als Anekdote merkte
der Bistumsökonom an, dass die Gäste im Ordinariat aus Kostengründen am
bischöflichen Tisch verpflegt werden, wobei er jedoch den Käse ausser für
Fondue gestrichen habe.
Trotz Erhöhung billiger als die übrigen Schweizer Bistümer
Für das Jahr 2013 bat das Ordinariat um eine Erhöhung der Beiträge um 28 %.
Bei einem Gesamtbudget von Fr. 3 pro Katholik erhöht sich damit der Beitrag
der Bistumskantone pro Katholik von Fr. 1.80 (2012) auf Fr. 2.30 (2013),
rechnete der Bistumsökonom vor. Die übrigen Schweizer Bistümer erhalten von
ihren staatskirchenrechtlichen Instanzen zwischen Fr. 3.50 und Fr. 4.70 pro
Katholik. Der Exekutivrat schlug der Versammlung vor, den Beitrag auf Fr.
407'473 zu erhöhen und ein zinslosen Darlehen von Fr. 50'000 mit einer
Laufzeit von 10 Jahren zu geben. Mit den Fr. 5'000 für die Amortisation
dieses Darlehens wurden so Fr. 412'473 in den Voranschlag 2013 geschrieben.
Die Vertreter des Bischofs zeigten sich erfreut über die Annahme durch die
Versammlung. Genf und Neuenburg haben den Begehren des Bischofs für 2012 und
2013 schon entsprochen, der Waadtländer Verband der katholischen Pfarreien
hat die Hälfte der Erhöhung für 2013 genehmigt und für 2012 noch nicht
entschieden.
Auch die übrigen Erhöhungen wurden von den Delegierten in Frage gestellt,
schlussendlich wurde der Voranschlag 2013 mit 61 Ja, 1 Nein und 13
Enthaltungen genehmigt. Er sieht einen Aufwand von Fr. 10'331'823 und einen
Ertrag von Fr. 3'158'626 vor. Der Anteil der kantonalen Körperschaft an der
Quellensteuer wurde von bisher 83 % auf 90 % angehoben. Fr. 6'238'570 müssen
die Pfarreien des Kantons durch ihre Beiträge decken. Die Erhöhung der
Pfarreibeiträge um 11,41 % liess die Delegierten der Pfarreien denn auch mit
den Zähnen knirschen. Die zu deckenden Ausgaben haben zwar nur um 6,01 %
zugenommen, aber es stehen Fr. 305'000 weniger Reserven aus der Rechnung von
vor zwei Jahren zur Verfügung, hielt Exekutivrat Guy Rossier fest. Die
Erhöhung für die Schweizerischen Aufgaben über die Römisch-katholische
Zentralkonferenz (RKZ) erklärt sich dadurch, dass die kantonalen
Körperschaften den Rückgang des Fastenopferbeitrags für die mitfinanzierten
Schweizer und sprachregionalen Institutionen auffangen müssen. Auch in der
Bistumskasse wirkt sich der Rückgang des Fastenopfers aus.
Neben kleinen Erhöhungen, die Finanzverwalter Daniel Piller detailliert
erläutern konnte, wird 2013 auch der französischsprachige
Kommunikationsdienst ausgebaut, um das Verschwinden der Zeitschrift der
Westschweizer Bistümer "Evangile et mission" auszugleichen. Bischofsvikar
Rémy Berchier stellte den Delegierten die Nullnummer der neuen kantonalen
monatlichen elektronischen Zeitschrift "cath-fr.ch le mensuel" für die
Seelsorger und weitere Interessierte kurz vor.
Leichte Zunahme des Personalbestands in der Pfarreiseelsorge
Exekutivrat Heinrich Meyer präsentierte den Voranschlag der Kasse für die
Besoldung der Pfarreiseelsorger, der bei einer Aufwandsumme von Fr.
12'413'474 mit einem Aufwandsüberschuss von Fr. 1'456 rechnet. Über die
Besoldungskasse werden alle Priester und Laienseelsorgerinnen und
seelsorger besoldet, die in den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten tätig
sind. Auf den Stichtag 28. September 2012 reduzierte sich die Zahl der im
Seelsorgedienst tätigen Priester gegenüber dem Vorjahr um einen auf 69,
wobei dies insgesamt 55 Vollzeitstellen gegenüber 52 im Vorjahr ausmacht.
Bei den Laienseelsorgerinnen und seelsorgern erhöhen sich die
entsprechenden Zahlen um 3 auf 81 Personen bzw. um 3 auf 52 Vollzeitstellen.
Die Versammlung liess sich vom Exekutivrat auch über die Vorbereitung des
Wahljahres 2013 und die verschobene Volksabstimmung über die Teilrevision
des Kirchenstatuts informieren. Am 3. März 2013 findet der erste Wahlgang
der Gesamterneuerungswahlen der Pfarreiräte für die nächsten fünf Jahre
statt. Die Kandidatenlisten können bis zum 21. Januar 2013 in den jeweiligen
Pfarreisekretariaten abgegeben werden. Die Wahl der Grosswählerinnen und
Grosswähler wird durch die Pfarreiversammlungen zwischen dem 1. Februar und
30. April erfolgen. Diese werden am Donnerstag, 26. September 2013, dann die
Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung wählen.
Teilrevision des Kirchenstatuts wieder flott gemacht
Da die Zustimmung des Staatsrates zur Teilrevision des Kirchenstatuts nicht
mehr rechtzeitig einging, musste der Exekutivrat die auf 25. November
geplante Volksabstimmung verschieben, erläuterte Exekutivrat Georges Emery.
Das Amt für Gemeinden monierte in seiner Stellungnahme zu Handen der
Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), dass
die neusten Bundesgerichtsentscheide zum Kirchenaustritt nicht
berücksichtigt wurden. Der Exekutivrat arbeitete unter Zuhilfenahme von
Experten aus der Versammlung und von ausserhalb einen Vorschlag zu den
strittigen Artikeln im derzeit gültigen Kirchenstatut aus. Der Staatsrat hat
diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 11. Dezember seine Zustimmung erteilt,
auch die Bistumsbehörde ist damit einverstanden. Er wird baldmöglichst in
gebührender Form der Versammlung unterbreitet. Der Exekutivrat hofft, die
katholische Volksabstimmung schliesslich am 9. Juni 2013 durchführen zu
können.
Hans Rahm
PS in eigener Sache: Hiermit beende ich meine Berichterstattung als
Informationsbeauftragter des Bischofsvikariates Deutschfreiburg. Ab 1.
Januar 2013 wird Christina Mönkehues die Informationsarbeit für das
Bischofsvikariat und die kantonale Körperschaft übernehmen. Herzlichen Dank
für Ihr Interesse und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Weitere Auskünfte:
Jean-Paul Brügger
Präsident des Exekutivrates
026 663 12 07 oder 079 563 70 07
jpbrugger(a)estavision.ch
--
Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
Ch. Cardinal-Journet 3
1752 Villars-sur-Glâne
026 426 34 00; 079 746 43 67
<mailto:info.dfr@bluewin.ch> info.dfr(a)bluewin.ch <http://www.kath.ch/dfr/>
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