Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger,
in den letzten Tagen wurde in der Presse das "Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechlichen Körperschaften in der Schweiz", das eine Fachkommission im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz erarbeitet hat, vielfach diskutiert. Im Anhang schicken wir Ihnen den Text sowie eine Stellungnahme der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Unten angehängt finden Sie eine Erklärung von Bischof Markus Büchel, der als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), gerade zum Inhalt, zur Kommunikation und Rezeption des Dokuments Stellung nimmt.
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues
Christina Mönkehues
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Rue de la Grand-Fontaine 4
1700 Freiburg
026 535 38 05
076 786 03 56
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Erklärung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
zum „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“
Angesichts der medialen Debatte um das Dokument der Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften betont der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum ist eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Um entstandene Irritationen zu überwinden, veröffentlicht der Präsident folgende Klarstellung:
Anfang März hat die Schweizer Bischofskonferenz ein „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“ verabschiedet. Es handelt sich um die Empfehlungen einer Fachkommission, welche im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz Fragen um die Weiterentwicklung des schweizerischen Staatskirchenrechts untersucht hat.
Grundlage für die im Vademecum vorgeschlagenen Schritte ist das Bekenntnis der Schweizer Bischöfe zum heutigen System. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben äusserst wichtig und sollen es in Zukunft auch bleiben. So geht unser Dank an alle Katholikinnen und Katholiken, welche sich als getaufte Gläubige und als von den Mitgliedern unserer Kirche demokratisch gewählte Mandatsträger in den staatskirchenrechtlichen Strukturen zum Wohl unserer Kirche einsetzen.
Wir sind froh, auf ihre Sachkompetenz und ihr vielfältiges Engagement zählen zu dürfen. Von Interpretationen, wonach sie ihre Aufgabe in diesen Gremien nicht als Glied der Kirche, sondern ‚nur‘ als Bürger des Staates wahrnähmen, distanziere ich mich in aller Form.
Das Dokument der Fachkommission enthält auf theoretischer Ebene Anregungen, wie das Staatskirchenrecht in der Schweiz weiterentwickelt werden kann. Wenn ein Bischof nun konkrete Schritte in diese Richtung anstösst, gilt es, im Einvernehmen mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften die notwendigen Anpassungen an die Realität vorzunehmen.
Dass durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument veröffentlicht wurden, bedauern wir sehr, ebenso die dadurch entstandenen Irritationen. Das Vademecum ist als Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe gedacht. Die durch dieses Dokument angeregte Diskussion soll in Ruhe und Sachlichkeit gemeinsam mit allen Beteiligten geführt werden können. Ziel ist es, die bewährte Organisationsform der katholischen Kirche in der Schweiz gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen.
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Weitere Informationen erteilt die Medienstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Für die deutschsprachige Schweiz:
Walter Müller, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch> 079 446 39 36
Simon Spengler, simon.spengler(a)bischoefe.ch<mailto:simon.spengler@bischoefe.ch> 079 667 27 75
Für die französischsprachige Schweiz
Nicolas Betticher, nicolas.betticher(a)eveques.ch<mailto:nicolas.betticher@eveques.ch> 079 305 70 45
Für fachliche Auskünfte steht Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen und Mitglied der Fachkommission, zur Verfügung:
claudius.luterbacher(a)bistum-stgallen.ch<mailto:claudius.luterbacher@bistum-stgallen.ch> 071 227 34 76
Fotos von Bischof Markus Büchel in Druckqualität finden Sie auf der Homepage der SBK unter diesem Link: http://www.bischoefe.ch/dokumente/multimedia/fotos/bilder-fuer-die-medien/p…
Separat:
Hauptpunkte des Vademecums
Verbindliche Zusammenarbeit
Kirchliche Aufgaben auf der Ebene eines Bistums oder der Schweiz werden von mehreren autonomen Körperschaften gemeinsam finanziert. Für eine planbare und verbindliche Zusammenarbeit unter den Körperschaften sowie mit den Verantwortlichen der Diözesen oder der Bischofskonferenz schlägt die Fachkommission eine Vertragslösung vor. Gerade auch auf schweizerischer Ebene fehlen heute wesentliche finanzielle Mittel, um die wichtigen gesamtschweizerischen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Bezeichnung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften
Staatskirchenrechtliche Körperschaften heissen in einigen Kantonen „Landeskirche“ oder „Kantonalkirche“. Solche Bezeichnungen könnten die Meinung aufkommen lassen, es gebe eine eigene katholische Kirche in einem bestimmten Kanton. Den Bischöfen geht es darum, bewusst zu machen, dass die katholische Kirche als eine Kirche in den verschiedenen Diözesen existiert, welche das Gebiet verschiedener Kantone umfassen. Kantonal sind die Katholikinnen und Katholiken in den staatskirchenrechtlichen Körperschaften organisiert, welche über ihren grossen Einsatz unverzichtbar wichtige Grundlagen für das Erfüllen kirchlicher Aufgaben geben.
Pfarrwahl
Von alters her werden in einigen deutschschweizer Kantonen Pfarrer über eine Volkswahl gewählt. Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger einigen sich in einer Wahl auf einen Kandidaten, den der Bischof dann als Pfarrer einsetzt. Der Bischof und die staatskirchenrechtliche Körperschaft benennen also in einem abgestimmten Verfahren den Pfarrer. Mancherorts muss nach Ablauf einer Amtsdauer der Pfarrer in einer Kirchgemeinde wiedergewählt werden, obwohl er vom Bischof für unbestimmte Dauer eingesetzt ist. Das kann zu Uneinigkeiten führen. Die Fachkommission macht einen Vorschlag, wie dies vermieden werden kann.
Separat:
Fachkommission „Kirche und Staat in der Schweiz“
Im Jahr 2008 fand in Lugano ein Treffen zwischen Vertretern der Schweizer Bischofskonferenz, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und des Hl. Stuhls statt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde das heutige Verhältnis von kirchlichen zu staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz beleuchtet. Im Anschluss daran hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt, welche zuhanden der Schweizer Bischofskonferenz eine Reihe von Fragen zu beantworten hatte. Die Fachkommission hat ihre Arbeit Anfang 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Vademecum zusammengefasst. Die ausführlichen, von der Fachkommission erarbeiteten Texte werden in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht werden.
Der Fachkommission gehörten an:
Prof. Dr. Libero Gerosa (Präsident); Professor für kanonisches Recht, Theologische Fakultät Lugano
Rev. Hans Feichtinger, Mitarbeiter im Sekretariat der Kongregation für die Glaubenslehre
Dr. Philippe Gardaz, ehem. Kantonsrichter des Kantons Waadt; Mitglied der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ
Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur
Prof. em. Dr. Ivo Hangartner †, ehem. Professor für Staatsrecht, Universität St. Gallen
Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen
Dr. Paul Weibel, Vizestaatsschreiber des Kantons Schwyz
Rudolf Würmli (Nachfolger für Giorgio Prestele), ehem. Verwalter des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen
Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich sende Ihnen eine Botschaft von Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, zur derzeitigen Lage in Ägypten.
Mit freundlichen Grüssen,
Christina Mönkehues
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Botschaft des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz zur dramatischen Lage in Ägypten
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), ist zutiefst besorgt und empört über die dramatische Lage in Ägypten, Syrien und weiteren Ländern des Nahen Ostens. Besonders betroffen von Gewalt und Terror sind die christlichen Gemeinschaften Ägyptens.
Der SBK-Präsident lädt die Katholikinnen und Katholiken in der Schweiz ein, für die Gewaltopfer zu beten, namentlich in den kommenden Sonntagsgottesdiensten vom 24. und 25. August. Er bittet die Gläubigen, die Hilfe von Caritas Schweiz zugunsten Notleidender in Ägypten zu unterstützen. Ausserdem findet am Sonntag, 25. August, um 20 Uhr eine Gebetsfeier in der Klosterkirche in Einsiedeln statt.
Botschaft des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
Wir, die Bischöfe in der Schweiz, nehmen mit grosser Sorge die Zuspitzung der dramatischen Lage in Ägypten wahr. Ich lade die Pfarreien und Ordensgemeinschaften in der Schweiz ein, für alle Menschen, die Opfer von Gewalt und Unrecht in Ägypten geworden sind, zu beten. Möge Gott die Herzen der Menschen für den Frieden öffnen.
Gewalt und Terror treffen die ganze Bevölkerung, Menschen jeden Alters, jeder Religion und jeder politischen Zuordnung. Allein die ägyptischen Christen beklagen gegen 80 Angriffe auf Kirchen, Klöster, kirchliche Schulen, Krankenhäuser und andere Zentren. Es bewegt mich sehr und stimmt mich hoffnungsvoll, dass sich in Ägypten an zahlreichen Orten Muslime Seite an Seite mit den Christen für die Sicherheit der Kirchen und ihrer Besucher einsetzen.
Ich danke den Bundesbehörden für ihre Bemühungen um den Frieden und die Rechte der Minderheiten in Ägypten, ganz besonders für die bedrängten Christen. Ich bitte den Schweizer Bundesrat, alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die unhaltbare Situation zu befrieden und das grundlegende Recht der Religionsfreiheit zu garantieren.
Unserem Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz, Abt Martin Werlen, danke ich, dass er am Sonntagabend, 20 Uhr, in der Klosterkirche von Einsiedeln die Christen und besonders die in der Schweiz lebenden Kopten zu einer Gebetsfeier einlädt. Das gemeinsame Gebet bringt die Solidarität mit den Opfern der willkürlichen Gewalt zum Ausdruck.
Freiburg i.Ü./St. Gallen, 22. August 2013
+ Markus Büchel
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Praktischer Hinweis für Spenden:
Caritas Schweiz, 60-7000-4, Vermerk: "Ägypten"
Caritas Schweiz unterstützt humanitäre Projekte von Caritas Ägypten zugunsten der notleidenden Bevölkerung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger,
im Anhang erhalten Sie das aktuelle Mitteilungsblatt des Bischofsvikariats Deutschfreiburg.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre und einen erfolgreichen Start in das neue Pastoraljahr.
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues
Christina Mönkehues
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