Medienmitteilung
Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften des Kantons Freiburg
Erste Lesung abgeschlossen
Freiburg, 12. Mai 2012. Die katholische kirchliche Versammlung hat am Samstagmorgen, 12. Mai, die erste Lesung der Teilrevision des Kirchenstatuts abgeschlossen. Das kantonale kirchliche Parlament entschied sich an ihrer Sitzung im Pfarreisaal von Christkönig in Freiburg für eine neue Berechnungsart des Finanzausgleichs, die Berücksichtigung der Seelsorgeeinheiten an verschiedenen Stellen des Statuts und für die Einführung einer Ausgabenbremse.
Als um zwölf Uhr die erste Lesung des Dekretsentwurfs schon abgeschlossen war, zeigten sich verschiedene Delegierte erstaunt und erfreut, dass diese komplexe Arbeit so zügig durchgeführt werden konnte. Die Spezialkommission und der Exekutivrat hätten solide Arbeit geleistet. Viele der Artikel, die der Exekutivrat auf Grund der Arbeiten der ersten vorbereitenden Kommission und der Vernehmlassung in den Pfarreien vorgeschlagen hatte, wurden ohne Diskussion angenommen. Bei anderen schlug die Spezialkommission formale und zuweilen inhaltliche Änderungen vor, denen sich der Exekutivrat zum grössten Teil anschloss.
Der Errichtung der Seelsorgeeinheiten auf pastoraler Ebene soll an verschiedenen Orten im revidierten Kirchenstatut Rechnung getragen werden. Die in einer Seelsorgeeinheit zusammengefassten Pfarreien sollen ihre staatskirchenrechtliche Zusammenarbeit in einem Pfarreiverband regeln oder eine Vereinbarung abschliessen. Der Pfarreiverband muss dabei eine Delegiertenversammlung und einen Administrationsrat besitzen. Im Falle einer Vereinbarung wird ebenso ein Administrationsrat eingesetzt, wie das auch die diözesanen Referenzdokumente vorsehen. Die ursprünglich vom Exekutivrat vorgesehene Pflicht, bei mehr als fünf Pfarreien einen Verband zu bilden, wurde von der Kommission fallengelassen. Dem schloss sich der Exekutivrat an, so dass die Pfarreien einer Seelsorgeeinheit die freie Wahl haben sollen, welche der beiden juristischen Ausgestaltungen der Zusammenarbeit sie abschliessen wollen.
Bei der Wahl der Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung werden einerseits die Seelsorgeeinheiten als Wahlkreise definiert, mit der Ergänzung, dass auch eine Pfarrei allein einen Wahlkreis bilden kann, wenn dies so der kirchlichen Organisation entspricht. Andererseits soll die undankbare Rolle der Grosswähler fallengelassen werden, indem die Delegiertenversammlung beziehungsweise der Administrationsrat aus den von den Pfarreiversammlungen designierten Kandidaten die Pfarreidelegierten wählt. Bildet die Pfarrei selber einen Wahlkreis, werden sie von der Pfarreiversammlung selber gewählt. Ebenfalls diskussionslos wurde die Ausdehnung der Oberaufsicht des Exekutivrates auf die Pfarreiverbände genehmigt.
Finanzausgleich nach dem Vorbild der Gemeinden
Die neue Berechnung des Finanzausgleichs, die sich an derjenigen des Finanzausgleichs gemäss den Ressourcen unter den Gemeinden orientiert, wurde von der Versammlung angenommen. Dabei wurden die vom Freiburger Staatsrat angeregten terminologischen Präzisierungen eingearbeitet. Die Gesamtsumme des Finanzausgleichs soll dabei 2,5 Prozent der Ressourcen aller Pfarreien des Kantons ausmachen.
Die neue Ausgabenbremse der kantonalen Körperschaft wird so ausgestaltet, dass die Pfarreibeiträge zusammen nicht mehr als 12,5 Prozent der Ressourcen aller Pfarreien des Kantons ausmachen dürfen. Dieser Prozentsatz soll von der Versammlung später angepasst werden können, wenn die von der kantonalen Körperschaft finanzierten Aufgaben verändert werden. Im Kanton Freiburg erheben die Pfarreien die Kirchensteuern und finanzieren das Budget der Körperschaft, die kantonale Körperschaft selber kann keine eigenen Steuern erheben.
In erster Lesung wurde ebenso die Schaffung einer kantonalen Informatikplattform beschlossen, worauf die Pfarreien die Daten ihrer drei Pfarreiregister verwalten können. In Zukunft soll zudem eine von der Versammlung vorgeschlagene Teilrevision des Kirchenstatuts dem fakultativen Referendum unterstellt werden. In allen anderen Fällen kommt eine Revision obligatorisch vors Volk.
Die zweite Lesung des Dekretsentwurfs kann voraussichtlich an der nächsten Sitzung am 16. Juni in Angriff genommen werden. Der Exekutivrat möchte die Volksabstimmung über die Teilrevision noch diesen Herbst durchführen können.
Hans Rahm
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026 663 12 07 oder 079 563 70 07
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Hans Rahm
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