Medienmitteilung
Kantonale kirchliche Körperschaft diskutiert Finanzausgleich
Unentgeltliche Rechtspflege
verabschiedet
Freiburg, 6. September 2008 Die
Rechtspflege soll im Kanton Freiburg im staatskirchenrechtlichen Bereich für
Minderbemittelte unentgeltlich sein. Dies beschloss die Versammlung der
katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg in ihrer Sitzung am
6. September im
Das Reglement über die unentgeltliche
Rechtspflege legt die Bedingungen fest, unter denen kostenlos ein Anwalt in
Rechtshändeln vor der Justizkommission der kantonalen Körperschaft gestellt
wird, die Justizkommission selber erhebt keine Gebühren. Der Kanton Freiburg ist
einer der wenigen Kantone, in denen die staatskirchenrechtliche Organisation
über eigene unabhängige Justizstrukturen verfügt.
Die Kommission, welche die
Teilrevision des Statuts vorbereitet, stellte ihre Weichenstellungen für den
künftigen Finanzausgleich zur Diskussion. Sie beabsichtigt, die beiden
Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und der Besoldungskasse der
Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs
soll von bisher knapp einer Million auf 1,4 Mio. Franken steigen. Bisher wurden
dafür zehn Prozent des Körperschaftsbudgets und fünf Prozent des
Besoldungskassenbudgets verwendet. Das im bisherigen Finanzausgleich bemängelte
Giesskannensystem soll dadurch gemildert werden, dass die Beiträge für
Die kantonale Versammlung begann
ausserdem die erste Lesung des Reglements über die Organisation des
Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen
kirchlichen Körperschaft. Der Exekutivrat ist die ausführende Behörde der
kantonalen kirchlichen Körperschaft.
Hans Rahm
Weitere
Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des
Exekutivrates
079 649 68 64
michel.monney@bluewin.ch