Medienmitteilung

 

Kantonale kirchliche Körperschaft diskutiert Finanzausgleich

 

Unentgeltliche Rechtspflege verabschiedet

 

Freiburg, 6. September 2008 Die Rechtspflege soll im Kanton Freiburg im staatskirchenrechtlichen Bereich für Minderbemittelte unentgeltlich sein. Dies beschloss die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg in ihrer Sitzung am 6. September im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg. Ausserdem diskutierte sie über den Finanzausgleich, der im Rahmen der Revision des kirchlichen Statuts anders geregelt werden soll.

 

Das Reglement über die unentgeltliche Rechtspflege legt die Bedingungen fest, unter denen kostenlos ein Anwalt in Rechtshändeln vor der Justizkommission der kantonalen Körperschaft gestellt wird, die Justizkommission selber erhebt keine Gebühren. Der Kanton Freiburg ist einer der wenigen Kantone, in denen die staatskirchenrechtliche Organisation über eigene unabhängige Justizstrukturen verfügt.

 

Die Kommission, welche die Teilrevision des Statuts vorbereitet, stellte ihre Weichenstellungen für den künftigen Finanzausgleich zur Diskussion. Sie beabsichtigt, die beiden Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger in einen Finanzausgleich zusammenzufassen. Massgebend sollen die verschiedenen Steuereinnahmen der Pfarreien werden, die mittels eines ausgeklügelten Systems in die Berechnung einbezogen werden.

 

Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs soll von bisher knapp einer Million auf 1,4 Mio. Franken steigen. Bisher wurden dafür zehn Prozent des Körperschaftsbudgets und fünf Prozent des Besoldungskassenbudgets verwendet. Das im bisherigen Finanzausgleich bemängelte Giesskannensystem soll dadurch gemildert werden, dass die Beiträge für Pfarreien, welche nur geringe Beiträge erhalten würden, auch in die Unterstützung der wirklich bedürftigen Pfarreien fliessen sollen. Die Kommission für die Revision des kirchlichen Statuts muss ihre Vorschläge noch in konkrete Artikelentwürfe giessen, die dann in die Vernehmlassung bei Pfarreien und anderen interessierten Gremien geschickt wird.

 

Die kantonale Versammlung begann ausserdem die erste Lesung des Reglements über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft. Der Exekutivrat ist die ausführende Behörde der kantonalen kirchlichen Körperschaft.

 

Hans Rahm

 

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Hans Rahm

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