Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger
Sehr geehrte Damen und Herren
Unten und im Anhang finden Sie ein Communiqué mit dem Zwischenergebnis der Pfarreiratswahlen 2018.
Ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues-Lau
Christina Mönkehues-Lau
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Murtengasse 8
1700 Freiburg
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Zwischenergebnis der Pfarreiratswahlen 2018
Pfarreiräte mehrheitlich durch stille Wahl erneuert
Freiburg, 02. Februar 2018. 105 von 115 katholischen Pfarreien im Kanton Freiburg haben ihre Pfarreiräte für die Amtsperiode 2018
bis 2023 durch eine «Stille Wahl» besetzen können. Die bis zum 22. Januar in den jeweiligen Pfarreisekretariaten abgegebenen Kandidatenlisten enthielten genau gleich viele Kandidaten wie Sitze im jeweiligen Pfarreirat. Neben zwei Pfarreien, in denen aufgrund
von Fusionen keine Wahl stattgefunden hat, sind nun noch die Pfarreimitglieder von 8 Pfarreien zum Gang an die Urne im März aufgerufen.
Georges Emery, Präsident des Exekutivrates der katholischen kirchlichen Körperschaft im Kanton Freiburg, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: «105 Pfarreien von 115 haben ihren Pfarreirat schon
vollständig erneuern können. Das ist ein erfreuliches Zeichen dafür, dass die Verantwortung als Bürger/in und Kirchenmitglied wahrgenommen wurde». Im Gegensatz zur letzten Wahl, die 2013 stattfand, konnten alle Pfarreien Kandidatinnen und Kandidaten für dieses
Amt finden und haben entsprechende Listen eingereicht.
Wahlen mit und ohne Listen
Eine teilweise stille Wahl konnte in sechs Pfarreien erreicht werden. Hier ist die Zahl der stillschweigend gewählten Kandidaten kleiner als die Zahl der zu besetzenden Pfarreiratssitze. Dies betrifft
die Pfarreien Plasselb (ein noch zu besetzender Sitz), Freiburg, Christ-König (ein Sitz), Echarlens (ein Sitz), Grangettes (drei Sitze), Massonenns (ein Sitz) und Ponthaux (ein Sitz). In diesen Pfarreien wird am 25. März für die verbleibenden Sitze eine Wahl
mit relativem Mehr stattfinden. Für diesen Wahlgang werden keine Listen vorbereitet: Alle katholischen Pfarreimitglieder – Schweizer wie Ausländer – über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde/in den Gemeinden der Pfarrei sind wählbar (zu beachten sind nur
die Unvereinbarkeitskriterien in § 31 des Pfarreireglements). Danach wird der Pfarreirat
sich an die Pfarreimitglieder mit den meisten Stimmen wenden und sie fragen, ob sie bereit sind, das Amt anzunehmen.
Eine Wahl mit Listen findet in den Pfarreien statt, in denen auf den eingereichten Listen mehr Kandidaten aufgeführt sind als die Zahl der zu besetzenden Sitze. Dies trifft auf die Pfarreien Courtion
und Orsonnens zu. Dort findet am 4. März ein Wahlgang mit absolutem Mehr statt. Ein zweiter Wahlgang kann am 25. März durchgeführt werden, falls Bedarf besteht.
Allen wahlberechtigten Pfarreimitgliedern werden die Unterlagen zu den Wahlen per Post zugestellt. Eine Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
Nicht gewählt haben die Pfarrei Estavayer und die Pfarrei Fétigny-Ménières. Aufgrund von Pfarreifusionen und entsprechenden Fusionsvereinbarungen haben in beiden Fällen die bisherigen Pfarreiräte Mitglieder
für den neuen Pfarreirat bezeichnet. So zählt die Pfarrei Estavayer neu 12 Pfarreiräte und die Pfarrei Fétigny-Ménières entschied sich für die Mindestanzahl von 5 Sitzen. Daneben gab es bei der Anzahl der zu vergebenen Pfarreiratssitze in einigen Pfarreien
Änderungen. Beispielsweise beschloss die Pfarrei Murten, für die neue Amtsperiode die Zahl der Pfarreiräte von 7 auf 5 zu verringern.
Die Vereidigung der neuen Pfarreiräte durch die Bischofsvikare und den Exekutivrat wird am 21. April erfolgen.
Christina Mönkehues-Lau, Informationsbeauftrage des Bischofsvikariats Deutschfreiburg