Medienmitteilung

 

Kantonale kirchliche Körperschaft verabschiedet Organisationsreglement

Beitragspflicht für nur aus den kirchlichen Körperschaften Ausgetretene

Freiburg, 4. Oktober 2008 Nur aus den kirchlichen Körperschaften Ausgetretene sollen im Kanton Freiburg mindestens so viel wie die sonst fälligen Kirchensteuern in einen kirchlichen Fonds zahlen. Dies erklärte Bischofsvikar Marc Donzé an der Sitzung der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft am Samstag, 4. Oktober, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg. Er erläuterte den Delegierten aus Pfarreien und aus der Seelsorge die vorläufigen Ergebnisse der gemischten technischen Kommission zu den Kirchenaustritten, die bis Ende Oktober gedenkt, die Unterlagen für die Pfarreiräte und Pfarrer zur Behandlung der Kirchenaustrittsbegehren an die durch das Bundesgericht neu geschaffene Möglichkeit anzupassen.

Die kantonale kirchliche Versammlung überwies des Weiteren ein Postulat betreffend die Äufnung eines Fonds zwecks Zusammenschluss oder Vereinigung von Pfarreien an den Exekutivrat. Sie verabschiedete auch das Reglement über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft und begann die erste Lesung des Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der katholischen kirchlichen Körperschaften.

Verfahren und Musterbriefe bei Kirchenaustritt überarbeitet

Das schmerzhafte Problem der Kirchenaustritte habe durch die neue Möglichkeit des auf die kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritts an Komplexität zugenommen, hielt Bischofsvikar Marc Donzé fest. In fünf Sitzungen diskutierte die Spezialkommission aus Vertretern der kirchlichen Körperschaft und der Diözesanbehörden die aus dem Bundesgerichtsentscheid zu ziehenden Folgerungen für den Kanton Freiburg. Sie erstellte einen Verfahrensablauf für die Behandlung der Kirchenaustritte, überarbeitete die Musterbriefe zu Handen der Pfarreiräte, unterzog die bischöflichen Richtlinien einer Revision und erstellte die Statuten für die kirchliche Stiftung „St. Laurentius“, die die Beiträge der nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetretenen Katholiken erhalten soll, die dennoch in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche bleiben wollen.

Wenn durch den Austritt aus den kirchlichen Körperschaften die zivile Kirchensteuerpflicht wegfalle, bleibe dennoch die im kirchlichen Kanon 222 festgehaltene Verpflichtung, die Kirche in ihrem Auftrag und in ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Daher sollen Katholiken, die nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetreten sind, ihre Unterstützung dem noch zu schaffenden kirchlichen Fonds St. Laurentius zukommen lassen.

Wer wie bisher gemäss dem kirchlichen Statut aus der Kirche austritt, verliert die Rechte als Pfarreibürger, zahlt keine Kirchensteuern mehr und hat keinen staatskirchenrechtlichen Anspruch auf Seelsorgeleistungen. Die Kommission diskutierte zwar die Beiträge von aus der Kirche Ausgetretenen anlässlich von Leistungen wie Taufe, Beerdigung oder Religionsunterricht, verschob jedoch die Behandlung dieses vor allem pastoralen und insbesondere schon älteren Fragenkomplexes, um sich auf die durch den neuen Bundesgerichtsentscheid entstandenen juristischen Probleme zu konzentrieren, hielt Exekutivrat Jean-Paul Brügger fest.

Organisation des Exekutivrates und Veröffentlichung der Erlasse

Die Behandlung des Reglements über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft wurde nach einer dritten Lesung abgeschlossen. Das Reglement über die Veröffentlichung der Erlasse, das in erster Lesung teilweise behandelt wurde, soll die Grundlage für die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Erlasse der Organe der kantonalen Körperschaft schaffen. Insbesondere soll es eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den Stellenwert der elektronischen Versionen festhält.

Der Exekutivrat soll gemäss dem Postulat Schenker/Bucher die Möglichkeiten studieren, wie den Pfarreien beim Zusammenschluss geholfen werden kann, finanziell und praktisch. Zwar gebe es schon einen Leitfaden für Pfarreizusammenlegungen, hielt Michel Monney, Präsident des Exekutivrates, fest, doch die Postulanten schlagen die Äufnung eines Fonds fest, um auch finanziell Anreize zur Fusion geben zu können.

Die kantonale kirchliche Versammlung wird am 19. November in einer ausserordentlichen Sitzung die Vorschläge zur Teilrevision des Statuts behandeln und am 22. November die letzte ordentliche Sitzung der fünfjährigen Amtsperiode abhalten. Am 13. Dezember versammeln sich dann die am 25. September gewählten 60 Pfarreidelegierten und die neuen 30 Delegierten aus der Pastoral für die konstituierende Sitzung der neuen Versammlung.

 

Hans Rahm

 

Weitere Auskünfte:

 

Michel Monney

Präsident des Exekutivrates

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Hans Rahm

Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg

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