Kantonale
kirchliche Körperschaft verabschiedet
Organisationsreglement
Beitragspflicht
für nur aus den kirchlichen Körperschaften
Ausgetretene
Freiburg, 4.
Oktober 2008 Nur aus den kirchlichen Körperschaften Ausgetretene sollen im
Kanton Freiburg mindestens so viel wie die sonst fälligen Kirchensteuern in
einen kirchlichen Fonds zahlen. Dies erklärte Bischofsvikar Marc Donzé an der
Sitzung der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft am Samstag, 4.
Oktober, im
Die kantonale
kirchliche Versammlung überwies des Weiteren ein Postulat betreffend die Äufnung
eines Fonds zwecks Zusammenschluss oder Vereinigung von Pfarreien an den
Exekutivrat. Sie verabschiedete auch das Reglement über die Organisation des
Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen
kirchlichen Körperschaft und begann die erste Lesung des Reglements über die
Veröffentlichung der Erlasse der Organe der katholischen kirchlichen
Körperschaften.
Verfahren und
Musterbriefe bei Kirchenaustritt überarbeitet
Das schmerzhafte
Problem der Kirchenaustritte habe durch die neue Möglichkeit des auf die
kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritts an Komplexität
zugenommen, hielt Bischofsvikar Marc Donzé fest. In fünf Sitzungen diskutierte
die Spezialkommission aus Vertretern der kirchlichen Körperschaft und der
Diözesanbehörden die aus dem Bundesgerichtsentscheid zu ziehenden Folgerungen
für den Kanton Freiburg. Sie erstellte einen Verfahrensablauf für die Behandlung
der Kirchenaustritte, überarbeitete die Musterbriefe zu Handen der Pfarreiräte,
unterzog die bischöflichen Richtlinien einer Revision und erstellte die Statuten
für die kirchliche Stiftung „St. Laurentius“, die die Beiträge der nur aus den
kirchlichen Körperschaften ausgetretenen Katholiken erhalten soll, die dennoch
in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche bleiben
wollen.
Wenn durch den
Austritt aus den kirchlichen Körperschaften die zivile Kirchensteuerpflicht
wegfalle, bleibe dennoch die im kirchlichen Kanon 222 festgehaltene
Verpflichtung, die Kirche in ihrem Auftrag und in ihren Bedürfnissen zu
unterstützen. Daher sollen Katholiken, die nur aus den kirchlichen
Körperschaften ausgetreten sind, ihre Unterstützung dem noch zu schaffenden
kirchlichen Fonds St. Laurentius zukommen lassen.
Wer wie bisher
gemäss dem kirchlichen Statut aus der Kirche austritt, verliert die Rechte als
Pfarreibürger, zahlt keine Kirchensteuern mehr und hat keinen
staatskirchenrechtlichen Anspruch auf Seelsorgeleistungen. Die Kommission
diskutierte zwar die Beiträge von aus der Kirche Ausgetretenen anlässlich von
Leistungen wie Taufe, Beerdigung oder Religionsunterricht, verschob jedoch die
Behandlung dieses vor allem pastoralen und insbesondere schon älteren
Fragenkomplexes, um sich auf die durch den neuen Bundesgerichtsentscheid
entstandenen juristischen Probleme zu konzentrieren, hielt Exekutivrat Jean-Paul
Brügger fest.
Organisation des
Exekutivrates und Veröffentlichung der Erlasse
Die Behandlung des
Reglements über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die
Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft wurde nach einer
dritten Lesung abgeschlossen. Das Reglement über die Veröffentlichung der
Erlasse, das in erster Lesung teilweise behandelt wurde, soll die Grundlage für
die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Erlasse der Organe der kantonalen
Körperschaft schaffen. Insbesondere soll es eine gesetzliche Grundlage schaffen,
die den Stellenwert der elektronischen Versionen festhält.
Der Exekutivrat
soll gemäss dem Postulat Schenker/Bucher die Möglichkeiten studieren, wie den
Pfarreien beim Zusammenschluss geholfen werden kann, finanziell und praktisch.
Zwar gebe es schon einen Leitfaden für Pfarreizusammenlegungen, hielt Michel
Monney, Präsident des Exekutivrates, fest, doch die Postulanten schlagen die
Äufnung eines Fonds fest, um auch finanziell Anreize zur Fusion geben zu können.
Die kantonale
kirchliche Versammlung wird am 19. November in einer ausserordentlichen Sitzung
die Vorschläge zur Teilrevision des Statuts behandeln und am 22. November die
letzte ordentliche Sitzung der fünfjährigen Amtsperiode abhalten. Am 13.
Dezember versammeln sich dann die am 25. September gewählten 60
Pfarreidelegierten und die neuen 30 Delegierten aus der Pastoral für die
konstituierende Sitzung der neuen Versammlung.
Hans
Rahm
Weitere
Auskünfte:
Michel
Monney
Präsident des
Exekutivrates
079 649 68
64
michel.monney@bluewin.ch
Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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