Delegiertenversammlung
der kantonalen kirchlichen Körperschaft
Pfarreifusionen,
Einstufung der Seelsorger und Pfarreiregister
Freiburg,
3. Oktober 2009. Die Delegierten der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK)
des Kantons Freiburg haben sich vom Exekutivrat über die Einstufungsmodalitäten
der Laienseelsorger, die Förderung von Pfarreifusionen, den Stand der
Teilrevision des Kirchenstatuts und die Arbeiten zum Datenaustausch für die
Pfarreiregister informieren lassen. Sie schlossen am Samstag, 3. Oktober, an der
50. Plenarversammlung im Pfarreisaal Christ-König in Freiburg ausserdem die
erste Lesung des Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der kantonalen
Körperschaft ab.
Die
aus 60 Pfarrei- und 30 pastoralen Delegierten zusammengesetzte Versammlung der
kantonalen Körperschaft beschloss, die zweite Lesung des Reglements an einer
nächsten Sitzung anzupacken, da insbesondere die deutschsprachigen Delegierten
eine kostengünstigere Lösung erreichen möchten. Zwei Mitglieder der
Justizkommission, der dritten Gewalt unter den Organen der Körperschaft, wurden
vereidigt: Herr Henri Angéloz, Mitglied, und Frau Lucienne Bühler,
Ersatzmitglied.
Bischofsvikar
Marc Donzé bezeichnete das neue Reglement zur Ausführung der Vereinbarung über
die Seelsorgestellen vom Jahr 2000 und der Vereinbarung über die
Funktionsklassen der Laienseelsorgerinnen und –Seelsorger von 2001 als äusserst
nützlich. Dieses Dokument des vierten Ranges werde schon angewandt und erlaube
es, wie er augenzwinkernd bemerkte, der Willkür Vorschub zu leisten. Monique
Castella vom Exekutivrat erläuterte ihrerseits, dass es im Wesentlichen darum
gegangen sei, die in verschiedenen Papieren verstreuten Anweisungen zur
Einstufung der Laienseelsorger zusammenzufassen und die neuen Ausbildungswege
einzubeziehen. Die Delegierten nahmen das Dokument zur Kenntnis und regten an,
dass es zusammen mit der Aufstellung der Lohnklassen allgemeinzugänglich
publiziert werden sollte.
Berufsbegleitende
Ausbildung am IFM
Dankbar
erwähnte Marc Donzé die im Kanton Freiburg vergleichsweise grosszügige Regelung,
dass eine Person, die die persönliche Kompetenz und das Charisma für den Dienst
in der Kirche mitbringe, schon während ihrer Ausbildungszeit am Institut Romand
de Formation aux Ministères (IFM) von der Kirche angestellt werden könne. Wenn
sie beispielsweise zu 30 Prozent in einer Pfarrei arbeitet, wird sie zu 60
Prozent in der Lohnklasse A entlöhnt. Diese Regelung erlaube es auch Personen
mit familiären Verpflichtungen diesen Weg einzuschlagen.
Ausgehend
von einem Postulat der Delegierten Claude Schenker und Ferdy Bucher setzte sich
der Exekutivrat mit den Pfarreifusionen auseinander. In seiner Antwort schlägt
er die Schaffung eines Fonds zur Förderung von Pfarreifusionen vor. Dieser soll
einerseits mit den Fr. 130'000 des nie benutzten Fonds für minderbemittelte
Pfarreien der Besoldungskasse und andererseits mit einem jährlichen Beitrag von
Fr. 50'000 im Budget und der Hälfte des allfälligen Einnahmenüberschusses in der
Jahresrechnung geäufnet werden. Der Exekutivrat möchte die Pfarreifusionen mit
Fr. 10 pro Katholik bis zu 500 Katholiken pro Pfarrei und gewichtet mit dem
Index der potentiellen Finanzkraft unterstützen. Eine Fusion von zwei als
Beispiel gegebenen kleineren Pfarreien würde so mit Fr. 12'300 gefördert.
Der
Exekutivrat hat auch das Modell der Vereinbarung über den Zusammenschluss von
Pfarreien überarbeitet und erstellt eine Checkliste für Fusionen. Die
finanziellen und personellen Schwierigkeiten von insbesondere kleinen Pfarreien
machen Fusionen nötig. Die im Kanton weit vorangeschrittenen Fusionen der
Gemeinden drängen auch die Pfarreien in einer Gemeinde zur Fusion.
Bezüglich
der Teilrevision des katholischen Kirchenstatuts hat der Exekutivrat die
Vernehmlassung bei den Pfarreien und den übrigen interessierten Stellen
ausgewertet. Er erstellt nun einen überarbeiteten Vorschlag zur Teilrevision und
einen Terminplan für das weitere Vorgehen.
Pfarreiregister
und Einwohnerkontrollen
Für
die Übermittlung der Personendaten von den Einwohnerkontrollen zu den
Pfarreiregistern hat Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger eine gute Nachricht
geben können. Nachdem im Testbetrieb im Vivisbachbezirk im vergangenen Jahr noch
bei mehreren Programmen in den Gemeinden Anpassungen für den Datenaustausch
gemacht werden mussten, zeichnet sich nun dank des Projektes HarmPers eine
kantonale Lösung ab. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Plattform SITel und
der kantonalen Datenschutzbeauftragten sollte es bis Anfang 2010 möglich werden,
die gefilterten Daten der Einwohnerkontrollen von der kantonalen
Informatikplattform an die Datenbank der kantonalen kirchlichen Körperschaft zu
übertragen, wobei jede Pfarrei weiterhin für ihre Daten verantwortlich ist und
exklusiv darauf Zugriff hat.
Die
Versammlung stand unter dem besonderen Zeichen des Heiligen Franz von Assisi.
Der 3. Oktober ist sein Festtag und die Franziskanerkonventualen und die
Kapuziner feiern dieses Jahr 800 Jahre Ordensregel des Heiligen Franziskus. Der
Delegierte Jean-Claude Papaux gab ausserdem zu Beginn der Versammlung ein
bewegendes Zeugnis über den vor kurzem heiliggesprochenen Franziskanerbruder
Maximilian Kolbe und betete zu Ehren seines Missionseinsatzes und der
wunderbaren Rettung seines Kloster beim Atombombenangriff in Japan das Ave Maria
auf Japanisch.
Hans
Rahm
Weitere
Auskünfte:
Jean-Paul
Brügger
Präsident
des Exekutivrates
026
663 12 07 oder 079 563 70 07
jpbrugger@estavision.ch
Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
Ch. Cardinal-Journet 3
1752 Villars-sur-Glâne
026 426 34 00; 079 746 43 67
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