Medienmitteilung

 

Delegiertenversammlung der kantonalen kirchlichen Körperschaft

Pfarreifusionen, Einstufung der Seelsorger und Pfarreiregister

Freiburg, 3. Oktober 2009. Die Delegierten der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) des Kantons Freiburg haben sich vom Exekutivrat über die Einstufungsmodalitäten der Laienseelsorger, die Förderung von Pfarreifusionen, den Stand der Teilrevision des Kirchenstatuts und die Arbeiten zum Datenaustausch für die Pfarreiregister informieren lassen. Sie schlossen am Samstag, 3. Oktober, an der 50. Plenarversammlung im Pfarreisaal Christ-König in Freiburg ausserdem die erste Lesung des Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der kantonalen Körperschaft ab.

Die aus 60 Pfarrei- und 30 pastoralen Delegierten zusammengesetzte Versammlung der kantonalen Körperschaft beschloss, die zweite Lesung des Reglements an einer nächsten Sitzung anzupacken, da insbesondere die deutschsprachigen Delegierten eine kostengünstigere Lösung erreichen möchten. Zwei Mitglieder der Justizkommission, der dritten Gewalt unter den Organen der Körperschaft, wurden vereidigt: Herr Henri Angéloz, Mitglied, und Frau Lucienne Bühler, Ersatzmitglied.

Bischofsvikar Marc Donzé bezeichnete das neue Reglement zur Ausführung der Vereinbarung über die Seelsorgestellen vom Jahr 2000 und der Vereinbarung über die Funktionsklassen der Laienseelsorgerinnen und –Seelsorger von 2001 als äusserst nützlich. Dieses Dokument des vierten Ranges werde schon angewandt und erlaube es, wie er augenzwinkernd bemerkte, der Willkür Vorschub zu leisten. Monique Castella vom Exekutivrat erläuterte ihrerseits, dass es im Wesentlichen darum gegangen sei, die in verschiedenen Papieren verstreuten Anweisungen zur Einstufung der Laienseelsorger zusammenzufassen und die neuen Ausbildungswege einzubeziehen. Die Delegierten nahmen das Dokument zur Kenntnis und regten an, dass es zusammen mit der Aufstellung der Lohnklassen allgemeinzugänglich publiziert werden sollte.

Berufsbegleitende Ausbildung am IFM

Dankbar erwähnte Marc Donzé die im Kanton Freiburg vergleichsweise grosszügige Regelung, dass eine Person, die die persönliche Kompetenz und das Charisma für den Dienst in der Kirche mitbringe, schon während ihrer Ausbildungszeit am Institut Romand de Formation aux Ministères (IFM) von der Kirche angestellt werden könne. Wenn sie beispielsweise zu 30 Prozent in einer Pfarrei arbeitet, wird sie zu 60 Prozent in der Lohnklasse A entlöhnt. Diese Regelung erlaube es auch Personen mit familiären Verpflichtungen diesen Weg einzuschlagen.

Ausgehend von einem Postulat der Delegierten Claude Schenker und Ferdy Bucher setzte sich der Exekutivrat mit den Pfarreifusionen auseinander. In seiner Antwort schlägt er die Schaffung eines Fonds zur Förderung von Pfarreifusionen vor. Dieser soll einerseits mit den Fr. 130'000 des nie benutzten Fonds für minderbemittelte Pfarreien der Besoldungskasse und andererseits mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 50'000 im Budget und der Hälfte des allfälligen Einnahmenüberschusses in der Jahresrechnung geäufnet werden. Der Exekutivrat möchte die Pfarreifusionen mit Fr. 10 pro Katholik bis zu 500 Katholiken pro Pfarrei und gewichtet mit dem Index der potentiellen Finanzkraft unterstützen. Eine Fusion von zwei als Beispiel gegebenen kleineren Pfarreien würde so mit Fr. 12'300 gefördert.

Der Exekutivrat hat auch das Modell der Vereinbarung über den Zusammenschluss von Pfarreien überarbeitet und erstellt eine Checkliste für Fusionen. Die finanziellen und personellen Schwierigkeiten von insbesondere kleinen Pfarreien machen Fusionen nötig. Die im Kanton weit vorangeschrittenen Fusionen der Gemeinden drängen auch die Pfarreien in einer Gemeinde zur Fusion.

Bezüglich der Teilrevision des katholischen Kirchenstatuts hat der Exekutivrat die Vernehmlassung bei den Pfarreien und den übrigen interessierten Stellen ausgewertet. Er erstellt nun einen überarbeiteten Vorschlag zur Teilrevision und einen Terminplan für das weitere Vorgehen.

Pfarreiregister und Einwohnerkontrollen

Für die Übermittlung der Personendaten von den Einwohnerkontrollen zu den Pfarreiregistern hat Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger eine gute Nachricht geben können. Nachdem im Testbetrieb im Vivisbachbezirk im vergangenen Jahr noch bei mehreren Programmen in den Gemeinden Anpassungen für den Datenaustausch gemacht werden mussten, zeichnet sich nun dank des Projektes HarmPers eine kantonale Lösung ab. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Plattform SITel und der kantonalen Datenschutzbeauftragten sollte es bis Anfang 2010 möglich werden, die gefilterten Daten der Einwohnerkontrollen von der kantonalen Informatikplattform an die Datenbank der kantonalen kirchlichen Körperschaft zu übertragen, wobei jede Pfarrei weiterhin für ihre Daten verantwortlich ist und exklusiv darauf Zugriff hat.

Die Versammlung stand unter dem besonderen Zeichen des Heiligen Franz von Assisi. Der 3. Oktober ist sein Festtag und die Franziskanerkonventualen und die Kapuziner feiern dieses Jahr 800 Jahre Ordensregel des Heiligen Franziskus. Der Delegierte Jean-Claude Papaux gab ausserdem zu Beginn der Versammlung ein bewegendes Zeugnis über den vor kurzem heiliggesprochenen Franziskanerbruder Maximilian Kolbe und betete zu Ehren seines Missionseinsatzes und der wunderbaren Rettung seines Kloster beim Atombombenangriff in Japan das Ave Maria auf Japanisch.

Hans Rahm

 

Weitere Auskünfte:

 

Jean-Paul Brügger

Präsident des Exekutivrates

026 663 12 07 oder 079 563 70 07

jpbrugger@estavision.ch

 

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Hans Rahm

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