Medienmitteilung

 

Die katholische kirchliche Versammlung tagte am Samstag

Förderung von Pfarreifusionen und Teilrevision des Kirchenstatuts

Freiburg, 2. Oktober 2010. Die Fusion von Pfarreien wird während fünf Jahren finanziell unterstützt. Dies beschloss die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg an ihrer Herbstsession am Samstag, 2. Oktober, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg. Das Freiburger Kirchenparlament regelte ebenso das weitere Vorgehen bei der Teilrevision des Kirchenstatuts und die Verteilung der Kosten für die dazu nötige Volksabstimmung.

Die vorberatende Sonderkommission begrüsste den Entwurf des Exekutivrates für die Pfarreifusionen, schlug jedoch vor, die Beiträge an die Fusionen leicht zu erhöhen. Dem schloss sich der Exekutivrat an, so dass das Reglement über die Förderung der Pfarreifusionen schnell beraten war. Es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft, damit auch die fusionierte Pfarrei Le Glèbe in Genuss der Unterstützung kommt.

Gemäss dem Exekutivratsmitglied Georges Emery sind die in Aussicht gestellten Beiträge wesentlich tiefer als jene, die der Staat Freiburg für die Gemeindefusionen vorsieht, durch die der Staatsrat hofft, die Anzahl der Gemeinden von heute 168 auf 100 herunterzubringen. Bei den Pfarreien möchte der Exekutivrat von 135 Pfarreien ebenso auf 100 kommen, wobei die Pfarreien autonom entscheiden, ob und wie sie fusionieren möchten.

Durch die von der Versammlung beschlossene Finanzierung des Fusionsfonds stehen rund Fr. 600'000 für die Förderung zur Verfügung. Jede fusionierende Pfarrei erhält einen Grundbeitrag von mindestens Fr. 6'000, der bei Pfarreien mit einem tiefen Steuerpotentialindex noch höher ausfallen kann. Um die Anzahl von Pfarreien pro Fusion noch besonders zu fördern, gibt es bei einer Fusion von drei Pfarreien noch einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 6'000, bei vieren von Fr. 9'000, bei fünfen von Fr. 12'000 usw.

Der Exekutivrat nannte vier Hauptgründe für Pfarreifusionen: die zahlreichen Gemeindezusammenschlüsse, die Bildung von Seelsorgeeinheiten, das Desinteresse der Pfarreimitglieder an den Angelegenheiten ihrer Pfarrei und die Verschlechterung der finanziellen Situation der Pfarreien. Georges Emery kündigte an, dass der Exekutivrat von November bis Januar Informationsabende für die Pfarreien und Seelsorgeeinheiten organisieren wird, um sie über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Er hat auch ein Modell für die Fusionsvereinbarung, Erklärungen dazu und eine Checkliste erstellt, um den Pfarreiräten auch so bei der Vorbereitung einer Fusion beizustehen.

Kostenaufteilung der Teilrevision des Kirchenstatuts

Auch der Beschluss über die Teilrevision des Kirchenstatuts gab wenig zu diskutieren. Der Exekutivrat schloss sich den vom Büro der Versammlung vorgeschlagenen Präzisierungen an. Einerseits wurde das weitere Verfahren für die vor vier Jahren von der kirchlichen Versammlung angestossene Teilrevision geklärt. Andererseits bestimmt der Beschluss über die Teilrevision des Kirchenstatuts die Kostenverteilung für die Volksabstimmung. Die kantonale Körperschaft soll die allgemeinen Kosten bis zum Druck der Stimmrechtsausweise übernehmen, die Pfarreien jedoch sollen die bei ihnen anfallenden Kosten für die Adressierung, das Kuvertieren, die Verteilung die Stimmenauszählung und die briefliche Abstimmung tragen.

Die katholischen Stimmbürger werden voraussichtlich erst anfangs 2012 über die Teilrevision abstimmen, doch der Exekutivrat empfiehlt den Pfarreien schon im Budget 2011 dafür Rückstellungen zu machen, so wie er auch für die Körperschaft Fr. 150'000 budgetiert habe, hielt Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger fest. Der Exekutivrat will baldmöglichst der Versammlung sowie dem Staatsrat und den Bistumsbehörden einen Entwurf der Teilrevision unterbreiten, der auf den Vorschlägen der Kommission, den Anmerkungen aus der Vernehmlassung und eigenen Überlegungen beruht. Insbesondere in Bezug auf den neuen Finanzausgleich wurden aktuelle Zahlen verwendet und Fehler in der Tabelle bereinigt.

Würdigung von Bischof Bernard Genoud

Zu Beginn der Versammlung erinnerte ihr Präsident, Laurent Passer, in einer Würdigung an den verstorbenen Bischof Bernard Genoud und an seine Ansprachen vor der Versammlung. Jene am 7. Juni 2008 sei vor allem eine lange Liste von Sorgen gewesen, die der Diözesanbischof als Hirte auf seine Schultern genommen habe. Die letzten Jahre seien daher neben der Krankheit zu einer schweren Leidenszeit geworden, die Bischof Bernard getreu seinem Leitsatz "Deine Gnade genügt mir" ertragen habe.

Frau Denise Dévaud, Freiburg, wurde von der Versammlung als Ersatz für Herrn Robert Eugster in die Kommission für Rechtsfragen gewählt, da er an der letzten Versammlung in die Geschäftsprüfungskommission berufen worden war.

 

Hans Rahm

 

Weitere Auskünfte:

 

Jean-Paul Brügger

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Hans Rahm

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