Medienmitteilung
Die katholische kirchliche Versammlung
tagte am Samstag
Förderung von Pfarreifusionen und
Teilrevision des Kirchenstatuts
Freiburg, 2. Oktober 2010. Die Fusion
von Pfarreien wird während fünf Jahren finanziell unterstützt. Dies beschloss
die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg
an ihrer Herbstsession am Samstag, 2. Oktober, im Pfarreisaal Christkönig in
Freiburg. Das Freiburger Kirchenparlament regelte ebenso das weitere Vorgehen
bei der Teilrevision des Kirchenstatuts und die Verteilung der Kosten für die
dazu nötige Volksabstimmung.
Die vorberatende Sonderkommission
begrüsste den Entwurf des Exekutivrates für die Pfarreifusionen, schlug jedoch
vor, die Beiträge an die Fusionen leicht zu erhöhen. Dem schloss sich der
Exekutivrat an, so dass das Reglement über die Förderung der Pfarreifusionen
schnell beraten war. Es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft,
damit auch die fusionierte Pfarrei Le Glèbe in Genuss der Unterstützung kommt.
Gemäss dem Exekutivratsmitglied
Georges Emery sind die in Aussicht gestellten Beiträge wesentlich tiefer als
jene, die der Staat Freiburg für die Gemeindefusionen vorsieht, durch die der
Staatsrat hofft, die Anzahl der Gemeinden von heute 168 auf 100
herunterzubringen. Bei den Pfarreien möchte der Exekutivrat von 135 Pfarreien
ebenso auf 100 kommen, wobei die Pfarreien autonom entscheiden, ob und wie sie
fusionieren möchten.
Durch die von der Versammlung
beschlossene Finanzierung des Fusionsfonds stehen rund Fr. 600'000 für die
Förderung zur Verfügung. Jede fusionierende Pfarrei erhält einen Grundbeitrag
von mindestens Fr. 6'000, der bei Pfarreien mit einem tiefen
Steuerpotentialindex noch höher ausfallen kann. Um die Anzahl von Pfarreien pro
Fusion noch besonders zu fördern, gibt es bei einer Fusion von drei Pfarreien
noch einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 6'000, bei vieren von Fr. 9'000, bei
fünfen von Fr. 12'000 usw.
Der Exekutivrat nannte vier
Hauptgründe für Pfarreifusionen: die zahlreichen Gemeindezusammenschlüsse, die
Bildung von Seelsorgeeinheiten, das Desinteresse der Pfarreimitglieder an den
Angelegenheiten ihrer Pfarrei und die Verschlechterung der finanziellen
Situation der Pfarreien. Georges Emery kündigte an, dass der Exekutivrat von
November bis Januar Informationsabende für die Pfarreien und Seelsorgeeinheiten
organisieren wird, um sie über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Er hat
auch ein Modell für die Fusionsvereinbarung, Erklärungen dazu und eine
Checkliste erstellt, um den Pfarreiräten auch so bei der Vorbereitung einer
Fusion beizustehen.
Kostenaufteilung der Teilrevision des
Kirchenstatuts
Auch der Beschluss über die
Teilrevision des Kirchenstatuts gab wenig zu diskutieren. Der Exekutivrat
schloss sich den vom Büro der Versammlung vorgeschlagenen Präzisierungen an.
Einerseits wurde das weitere Verfahren für die vor vier Jahren von der
kirchlichen Versammlung angestossene Teilrevision geklärt. Andererseits
bestimmt der Beschluss über die Teilrevision des Kirchenstatuts die
Kostenverteilung für die Volksabstimmung. Die kantonale Körperschaft soll die
allgemeinen Kosten bis zum Druck der Stimmrechtsausweise übernehmen, die
Pfarreien jedoch sollen die bei ihnen anfallenden Kosten für die Adressierung,
das Kuvertieren, die Verteilung die Stimmenauszählung und die briefliche
Abstimmung tragen.
Die katholischen Stimmbürger werden
voraussichtlich erst anfangs 2012 über die Teilrevision abstimmen, doch der
Exekutivrat empfiehlt den Pfarreien schon im Budget 2011 dafür Rückstellungen
zu machen, so wie er auch für die Körperschaft Fr. 150'000 budgetiert habe,
hielt Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger fest. Der Exekutivrat will
baldmöglichst der Versammlung sowie dem Staatsrat und den Bistumsbehörden einen
Entwurf der Teilrevision unterbreiten, der auf den Vorschlägen der Kommission,
den Anmerkungen aus der Vernehmlassung und eigenen Überlegungen beruht.
Insbesondere in Bezug auf den neuen Finanzausgleich wurden aktuelle Zahlen
verwendet und Fehler in der Tabelle bereinigt.
Würdigung von Bischof Bernard Genoud
Zu Beginn der Versammlung erinnerte
ihr Präsident, Laurent Passer, in einer Würdigung an den verstorbenen Bischof
Bernard Genoud und an seine Ansprachen vor der Versammlung. Jene am 7. Juni
2008 sei vor allem eine lange Liste von Sorgen gewesen, die der Diözesanbischof
als Hirte auf seine Schultern genommen habe. Die letzten Jahre seien daher
neben der Krankheit zu einer schweren Leidenszeit geworden, die Bischof Bernard
getreu seinem Leitsatz "Deine Gnade genügt mir" ertragen habe.
Frau Denise Dévaud, Freiburg, wurde
von der Versammlung als Ersatz für Herrn Robert Eugster in die Kommission für
Rechtsfragen gewählt, da er an der letzten Versammlung in die
Geschäftsprüfungskommission berufen worden war.
Hans
Rahm
Weitere
Auskünfte:
Jean-Paul
Brügger
Präsident
des Exekutivrates
026
663 12 07 oder 079 563 70 07
--
Hans
Rahm
Kath.
Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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