Medienmitteilung mit zwei Fotos
Bischof Genoud sprach zur kantonalen kirchlichen Versammlung
Solidaritätskasse für nur aus der kirchlichen Körperschaft Ausgetretene
Freiburg, 7. Juni 2008. Kirchensteuern zu zahlen soll weiterhin die übliche Art sein, die katholische Kirche in ihren Aufgaben zu unterstützen. Für die vom Bundesgericht neu geschaffene Kategorie von nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetretenen Katholiken soll eine kirchliche Solidaritätskasse geschaffen werden. Dies hielten die Teilnehmer an einer Debatte über die "Folgen des Bundesgerichtsentscheids zu den Kirchenaustritten" im Kanton Freiburg am Samstag, 7. Juni, in Freiburg fest.
Eine paritätische Kommission aus Vertretern der Kirchenleitung und den staatskirchenrechtlichen Körperschaften soll bis Ende September die Unterlagen und Richtlinien für die Solidaritätskasse erarbeiten. Denn jeder katholische Gläubige habe nach Kanon 222 des kirchlichen Gesetzbuches die Pflicht, die Kirche in ihrer Sendung zu unterstützen und zum Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden beizutragen.
Bischofsvikar Marc Donzé unterstrich auf eine Anfrage aus der Versammlung der kantonalen Körperschaft hin, dass die übliche Art diese Unterstützung zu leisten die Kirchensteuer an die pfarreilichen kirchlichen Körperschaften sei, wie es von der Diözesanleitung und den Katholiken des Kantons Freiburgs demokratisch beschlossen wurde. Doch der Bundesgerichtsentscheid vom vergangenen 16. November habe eine abnormale Situation geschaffen, die man tolerieren müsse.
Nach Einschätzung von Beat Renz wäre es schwierig mit einem Freiburger Fall den Bundesgerichtsentscheid umstossen zu wollen. Der anfänglich gerechtfertigte Schwebezustand müsse daher innert nützlicher Frist beendet werden und Begehren auf den Ausstritt aus den kirchlichen Körperschaften allein seien baldmöglichst einer einheitlichen Regelung zuzuführen. Bischofsvikar Kurt Stulz wies auf das durch die neue Situation noch wichtiger gewordene Gespräch hin. Wenn ein Austrittswilliger auch nicht seine Motive angeben müsse, müsse ihm umso mehr das Angebot für ein seelsorgerliches Gespräch gemacht werden und ihm Gelegenheit gegeben werden, seine Gründe darzulegen. Es sei schade um alle, die aus der Kirche austreten.
Bischof Genoud: Schweizweites Problem Kirchenaustritt
Bischof Bernard Genoud wies in seinem Diskussionsbeitrag an die im Pfarreisaal Christ-König in Freiburg versammelten Delegierten der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg auf die nunmehr schweizerische Dimension der Frage des Kirchenaustrittes hin. Die Schweizer Bischofskonferenz werde sich im November in Lugano an einem Symposium auch mit Vertretern aus dem Vatikan über die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in der Schweiz beugen. Wenn es auf der einen Seite ausgeschlossen sei, die Sakramente zu verkaufen, gelte es andererseits dennoch die Solidarität einzufordern und eine Beteiligung zu verlangen. Die beste Lösung für einen Ausgetretenen, der einen Dienst von der Kirche in Anspruch nehmen möchte, sei alleweil, ihn zum Wiedereintritt in die Kirche zu ermuntern.
Der Diözesanbischof von Lausanne, Genf und Freiburg streifte in seiner Ansprache vor der Versammlung auch die Bemühungen, wie trotz der in Seelsorgeeinheiten zusammengefassten Seelsorgearbeit die Verankerung in den Pfarreien durch pfarreiverantwortliche Bezugspersonen gewährleistet werden soll. Zum zwar kleiner werdenden aber immer noch grossen Defizit im Budget des Ordinariates machte er die Anregung, dass die diözesanen Ausgaben eigentlich gesondert betrachtet werden müssten.
Hotline für Pädophiliegeschädigte
Bischof Genoud gab auch einige eindrückliche Beispiele von der neu eingerichteten Hotline für Pädophiliegeschädigte. Er nehme die Anrufe persönlich entgegen. Von insgesamt 22 Anrufenden, von denen zwei unverständlich und zwei falsch verbunden gewesen seien, habe er 18 getroffen. Nahezu die Hälfte davon habe nicht die Diözese betroffen. Einer 75jährigen Frau, die mit zehn Jahren missbraucht worden sei, jedoch nicht von einem Priester aus dem Bistum, habe er helfen können, Frieden zu finden. Eine andere Frau habe schlussendlich ihrem auf dem Sterbebett liegenden Vater den Missbrauch in der Jugend vergeben können.
Die Versammlung hat im weiteren ein Zusatzmandat für die im Oktober 2006 eingesetzte Studienkommission für eventuelle Änderungen des Statuts beschlossen und eine ausserordentliche Versammlung auf den 19. November angesetzt, um ihren Schlussbericht zu besprechen. Die zweite Lesung des Reglements über die unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen redaktionellen Unstimmigkeiten suspendiert und auf die nächste Versammlung vertagt.
Hans Rahm
Infos zu den beiden angehängten Fotos (Foto: Hans Rahm)
KkK08-BiGenoud spricht zur Versammlung-P6070003.JPG
vlnr: Marie-Madeleine Beer, Vizepräsidentin
Bischof Bernard Genoud, Diözesanbischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Laurent Passer, Präsident
Gilbert Rudaz, 2. Vizepräsident
KkK08-Debatte zu Kirchenaustritten P6070006.JPG
vlnr: Bischofsvikar Kurt Stulz, Podiumsmitglied
Marie-Madeleine Beer, Vizepräsidentin
Beat Renz, Podiumsmitglied
Laurent Passer, Präsident
Gilbert Rudaz, 2. Vizepräsident
Bischofsvikar Marc Donzé, Podiumsmitglied
Eine Stufe tiefer links: Eliane Schwartz, Büromitglied
Saalebene rechts: Michel Monney, Präsident des Exekutivrates
Vordergrund links von hinten: Bischof Bernard Genoud
Weitere Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des Exekutivrates
079 649 68 64
michel.monney@bluewin.ch
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Hans Rahm
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