Medienmitteilung

 

Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften und Pfarreiregister

Beide Projekte behandelt und abgeschlossen

Freiburg, 16. Juni 2012. Die katholische kirchliche Versammlung hat am Samstagmorgen, 16. Juni, das Dekret über die Teilrevision des Kirchenstatuts angenommen. Die Volksabstimmung soll am 25. November 2012 stattfinden. Ebenso wurde das Reglement über die Führung der Pfarreiregister diskutiert und angenommen.

Zur allgemeinen Verblüffung schaffte es die kantonale kirchliche Versammlung, die beiden als komplex beurteilten Geschäfte noch vor Mittag zu behandeln, so dass Laurent Passer die für den 30. Juni angesagte Sitzung absagen konnte. Dass niemand diese Wendung der Dinge erwartete, zeigt sich auch darin, dass zu Beginn der Sitzung Michel Mettraux als Präsident der Spezialkommission "Pfarreiregister" verlangte, zuerst die erste Lesung des Registerreglements anzugehen, was die Delegierten jedoch ablehnten.

Am Dekret zur Teilrevision des Statuts wurden in zweiter Lesung keine Änderungen mehr angenommen. Es gab einige Änderungsanträge, welche Modifikationen in Frage stellten, welche die Spezialkommission unter Walter Buchs in erster Lesung eingebracht hatte. Sie wurden jedoch mit klaren Mehrheiten verworfen. So wird in Zukunft von allen Delegierten, sowohl den 60 Pfarreidelegierten wie auch den 30 pastoralen Delegierten, verlangt, dass sie Wohnsitz im Kanton haben. Die Anhörung bei der Besetzung der Seelsorgestellen wurde nicht durch die vorausgehende Information ersetzt.

Seelsorgeeinheiten, Finanzausgleich und Ausgabenbremse

Die übrigen Anliegen der Teilrevision wurden in zweiter Lesung nicht mehr in Frage gestellt. Der Errichtung der Seelsorgeeinheiten auf pastoraler Ebene soll an verschiedenen Orten im revidierten Kirchenstatut Rechnung getragen werden. Entsprechend den diözesanen Referenzdokumenten wird ein Administrationsrat der Seelsorgeeinheit die gemeinsamen Aufgaben der betroffenen Pfarreien führen. Die Pfarreien sind frei, für diese Zusammenarbeit eine Vereinbarung abzuschliessen oder sie in einem Pfarreiverband zu regeln. Die Oberaufsicht des Exekutivrates wird auf die Pfarreiverbände ausgedehnt.

Die Wahl der sechzig Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung wird vereinfacht, wobei die Pfarreiversammlungen das Vorschlagsrecht behalten. Der Finanzausgleich unter den Pfarreien wird neu geregelt nach dem Vorbild des Ressourcen-Finanzausgleichs unter den Gemeinden. Die Gesamtsumme des Finanzausgleichs soll dabei 2,5 Prozent der Ressourcen aller Pfarreien des Kantons ausmachen. Den grössten Teil der Ressourcen stellen die Kirchensteuern dar, die im Kanton Freiburg von den Pfarreien erhoben werden. Auf 12,5 Prozent der gesamten Ressourcen werden mit der neuen Ausgabenbremse die Pfarreibeiträge an die kantonale Körperschaft für die kantonalen, diözesanen und schweizerischen Aufgaben beschränkt.

Kantonale Informatikplattform für die Pfarreiregister

Das zweite grosse Geschäft war die Behandlung des Reglements über die Führung der Pfarreiregister. In der Teilrevision des Kirchenstatuts hatte die Versammlung schon die Schaffung einer kantonalen Informatikplattform für die Pfarreiregister beschlossen. Die Pfarreien haben nach dem Kirchenstatut die Pflicht, ein Mitglieder-, ein Stimm- und ein Register der Steuerpflichtigen zu führen.

Die vorberatende Spezialkommission begrüsste die Absicht des Exekutivrates, den Pfarreien mit der neuen kantonalen Plattform bei der Registerführung zu helfen. Analog zur Zustellung eines Briefes durch die Post solle der Exekutivrat und der kantonale Registervorsteher jedoch keine Einsicht in die Personendaten haben, die Verantwortung für die drei Register bleibt beim Pfarreirat, führte Michel Mettraux aus. Nach dem Kirchenstaatsgesetz liefern der Staat und die Gemeinden die für die Register notwendigen Personendaten. Für die Mitgliederregister werden diese nun neu von der kantonalen Plattform der Einwohnerregister Fri-Pers geliefert. Für die Steuerpflichtigenregister wird die kantonale Steuerverwaltung die Daten an die neue kirchliche kantonale Plattform CathPers kommunizieren.

Präzisierungen durch die Spezialkommission

Die Verteilung der Daten auf die Pfarreien wird vom kantonalen Registervorsteher überwacht. Sie soll mit Hilfe der eidgenössischen Gebäudeidentifikationsnummer geschehen, welche die Spezialkommission in den Reglementsentwurf einbaute. Neben der in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung verwendeten Begrifflichkeit hat die Kommission insbesondere auch die Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen Bestimmungen klarer herausgearbeitet und die Anhänge präzisiert, mit denen die Pfarreien die Zugriffsberechtigungen verwalten und die Kontrolle durchführen werden. Der Exekutivrat unterstützte alle Änderungsanträge der Kommission.

Exekutivrat Georges Emery unterstrich die Absicht des Exekutivrates, den Pfarreien mit dem Reglement und der kantonalen Plattform bei der obligatorischen Führung der Pfarreiregister zu helfen. Gegenüber den früher angeführten Zahlen konnte er mit Freude auch auf Grund der letzten Offerten tiefere Gesamtkosten bekanntgeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand belaufen sich die Investitionskosten für Programmierung und Erstausbildung auf rund Fr. 42'000 und die jährlichen Kosten für den Unterhalt der Plattform und das Gehalt des kantonalen Registervorstehers auf Fr. 50'000.

Im Namen der deutschsprachigen Delegierten brachte Paul Tschümperlin noch eine Präzisierung ins Reglement ein für die Pfarreien, die eine eigene Registerapplikation betreiben wollen. Sie benennt klar die Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung durch den Exekutivrat und stellt es einer Pfarrei frei, auch später eine eigene Registerapplikation aufzubauen. Die Kommunikation der Daten des Mitgliederregisters an die pastoralen Register ist in einer Vereinbarung mit der Diözesanbehörde zu regeln.

Die Beratung des Reglementsentwurfs konnte auf Grund der guten Vorbereitungsarbeiten zügig durchgeführt werden. Die erste Lesung benötigte schliesslich nur zwei Abstimmungen über Textdetails. Der Präsident der Versammlung, Laurent Passer, machte darauf von der Bestimmung im Geschäftsreglement Gebrauch, dass die zweite Lesung nur grundsätzlich nicht in derselben Sitzung stattfinden kann. Die zweite Lesung ging ohne Änderungsanträge durch, womit sich auch für das Registerreglement eine dritte Lesung erübrigte.

Neuer pastoraler Delegierter und Ergänzung der Geschäftsprüfungskommission

Als Ersatz für Marianne Pohl-Henzen, die infolge ihrer Ernennung zur Adjunktin des Bischofsvikars als pastorale Delegierte demissionierte, wurde Ruedi Bischof, Düdingen, vereidigt. Sie selber wird in ihrer neuen Funktion mit beratender Stimme an der Versammlung teilnehmen. Nach der Demission von Alain Chardonnens nach seiner Ernennung zum Generalvikar und von Marianne Pohl als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission wählte die Versammlung Geneviève Kaninda und Pfarrer Jean-Claude Dunand in diese ständige Kommission.

Im Namen der Dekanenkonferenz brachte Pfarrer Jean-Claude Dunand eine Amtszeitsbeschränkung für Pfarreiräte ein. Sie konnte jedoch nicht mehr in die Teilrevision des Kirchenstatuts aufgenommen werden, weil der betroffene Artikel nicht zur Diskussion stand. Das Anliegen wurde als Motion an den Exekutivrat überwiesen, der innert sechs Monate dazu Stellung nehmen soll. Darauf wird die Versammlung über die Annahme entscheiden.

Hans Rahm

 

Weitere Auskünfte:

 

Jean-Paul Brügger

Präsident des Exekutivrates

026 663 12 07 oder 079 563 70 07

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Hans Rahm

Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg

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