Sehr geehrte Damen und Herren

Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger

 

Unten  und im Anhang sende ich Ihnen das Communiqué zur gestrigen Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft im Kanton Freiburg.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und einen schönen Sonntag!

 

Mit freundlichen Grüssen

Christina Mönkehues-Lau

 

Christina Mönkehues-Lau

Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg

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Versammlung der kkK verabschiedet zwei Reglemente

Freiburg, 24. Februar 2018. Die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg (kkK) hat zwei Reglemente überarbeitet. Im Geschäftsreglement der Versammlung wurde das siebenköpfige Büro aufgehoben, und das Reglement über die Führung der Pfarreiregister wurde an die Vorgaben der kantonalen Datenschutzbehörde angepasst. Die Delegierten trafen sich am 24. Februar im Pfarreisaal von Christ-König.

Die Änderungen an den beiden Reglementen verursachten kaum Diskussionen in der Versammlung. Mit der Aufhebung des Büros wollte der Motionär Walter Buchs zur Vereinfachung der Strukturen der katholischen Kirche im Kanton Freiburg beitragen. Der Exekutivrat wies in seinem Entwurf die Aufgaben des Büros anderen Instanzen zu, ohne das Amt des Versammlungspräsidenten in Frage zu stellen.

Das Freiburger Kirchenparlament folgte weitgehend diesem Vorschlag. Die vorberatende Spezialkommission fasste den Versammlungspräsidenten und die beiden Vizepräsidenten zum Präsidium zusammen, das in Zukunft die Sitzungen der Versammlung vorbereiten wird. Die Versammlung passte weiterhin die im Reglement aufgeführten Zahlen der neuen Gesamtzahl von 60 statt wie bisher 90 Mitgliedern an. Die Wahlen für die neue Legislaturperiode sind derzeit im Gange, am 15. Dezember wird sich die neue Versammlung dann konstituieren.

Gesetzliche Grundlage für die Plattform der Pfarreiregister

Das zweite Reglement hatte die Versammlung schon vor sechs Jahren beschäftigt. Doch die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz genehmigte das am 16. Juni 2012 verabschiedeten Reglement nicht. Auch die kantonale Steuerverwaltung meldete Änderungsbedarf an. Die Teilrevision verankerte 2013 die kantonale Plattform der Pfarreiregister im katholischen Kirchenstatut. In langwierigen Verhandlungen wurden die Bestimmungen des Reglements vom Exekutivrat überarbeitet und nun der Versammlung unterbreitet.

Neben verschiedenen Präzisierungen und technischen Erweiterungen unterscheidet das Reglement nun strikt zwischen dem Mitgliederregister und dem Steuerpflichtigenregister. Das Mitgliederregister wird von der staatlichen Plattform der Einwohnerregister schon seit zwei Jahren beliefert und kann von den Pfarreien schon testweise benutzt werden. Die Bestimmungen über das Steuerpflichtigenregister wurden in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung überarbeitet. Damit die Steuerverwaltung jedoch die Steuerdaten, welche die Pfarreien erhalten dürfen, an die Plattform liefern kann, verlangt die Datenschutzbehörde noch explizite gesetzliche Grundlagen auf der Seite der kantonalen Gesetzgebung.

Da das Reglement von 2012 nicht in Kraft gesetzt worden war, schlug die vorberatende Spezialkommission vor, die vom Exekutivrat ausgearbeiteten Änderungen in ein neu gefasstes Reglement einfliessen zu lassen. Somit werden nun nicht nur die geänderten Bestimmungen, sondern auch das gesamte Reglement über die Führung der Pfarreiregister dem fakultativen Referendum unterstellt.

Zwei neue Pfarreivertreter und ein vakanter Sitz im Exekutivrat

Die Versammlung validierte ausserdem die Ersatzwahl von Martha Baeriswyl, Vertreterin der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Untere Sense, als Ersatz von Verena Jost, sowie von Philippe Ding als Ersatz von François Nguyen von der Seelsorgeeinheit Saint-Joseph der Stadt Freiburg und Umgebung. Für den Ende des Jahres zurückgetretenen Exekutivrat Urs Jost soll bis Juni ein Ersatz gefunden werden. Der Präsident des Exekutivrates, Georges Emery, gab daher die zwischenzeitliche Umverteilung von dessen Aufgaben bekannt.

Der Präsident der Versammlung, Arnold Schöpfer, drückte die Anteilnahme der Versammlung für die plötzlich verstorbene Präsidentin des Pfarreirates von Bösingen, Verena Hirschi, aus.

Steuervorhaben 17

Zu Beginn der Sitzung stellte der Präsident des Exekutivrats, Georges Emery, die Situation hinsichtlich des Steuervorhabens 17 richtig. Entgegen der Wortmeldung eines Delegierten in der Dezembersitzung 2017, sieht das Steuervorhaben nicht vor, die Steuern juristischer Personen abzuschaffen. Dieses eidgenössische Steuerreformprojekt, dessen Ziel es ist, den Steuersatz für juristische Personen zu reduzieren, wird zu einem Nettoverlust der Steuereinnahmen für katholische Pfarreien und reformierte Kirchgemeinden in der Höhe von 5,6 Millionen Franken führen. Allerdings wird der Staat im Laufe von sieben Jahren, voraussichtlich ab dem Jahr 2020, einen Betrag in der Grössenordnung von 1,1 Millionen Franken an die betroffenen Pfarreien und Kirchgemeinden zurückübertragen. Derzeit beträgt das Steuervolumen der juristischen Personen der katholischen Pfarreien und der reformierten Kirchgemeinden zusammen ca. 12 Millionen Franken.

Hans Rahm