Medienmitteilung

 

Kantonale kirchliche Körperschaft bereitet Teilrevision des Statuts vor

Solidarität unter den Pfarreien verstärken

Freiburg, 20. September 2008 Im Rahmen der Teilrevision des Statuts soll der Finanzausgleich so angepasst werden, dass die Solidarität unter den Pfarreien verstärkt wird. Dies unterstrich Jean-Pierre Sonney vor der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg am Mittwochabend, 19. November, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg.

Die von Hubert Chassot präsidierte Studienkommission für eine Teilrevision des Statuts legte den Pfarrei- und Pastoral-Delegierten den Schlussbericht vor. Er enthält eine Reihe von Artikelentwürfen zu institutionellen und finanziellen Fragen. Die Vorschläge der Untergruppe Institutionelles wurden von Beat Renz zusammengefasst. Es geht dabei um Fragen wie die Benutzung der Register durch die Seelsorgenden, den auf die kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritt, die Zusammenarbeit der Pfarreien in einer Seelsorgeeinheit, eine Vereinfachung der Wahl der Delegierten in die kantonale Versammlung, die Verbesserung der Information an die Pfarreien und die Einführung des fakultativen Referendums für eine Teilrevision des Statuts.

Die Untergruppe Finanzielles erarbeitete ein neues Modell für den Finanzausgleich zwischen den Pfarreien. Bisher stützt sich die Berechnung auf den effektiven kantonalen Steuerertrag der Katholiken jeder Pfarrei. Dies habe zwei Nachteile: Die Finanzkraft berücksichtige nicht den von der Pfarrei beschlossenen Pfarreisteuerfuss, so dass nicht das wahre Finanzpotential der Pfarreien miteinander verglichen werde. Den anderen Mitteln der Pfarrei werde andererseits nicht Rechnung getragen.

Die neue Berechnung wendet den gleichen Standardsatz für alle Pfarreien an. Der von den Pfarreien auch weiterhin selber festgesetzte Steuerfuss geht damit nicht in die Berechnung ein. Der Gesamtbetrag des Ausgleichs soll sich auch nicht mehr nach den Budgets der kantonalen Körperschaft und der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger richten, sondern drei Prozent des Gesamtertrags aller Pfarreisteuern (natürliche Personen, juristische Personen, Kapitalleistungen, Quellensteuer) sowie der Erträge der Pfarrpfründe betragen. Von den bisher zusammen 950‘000 Franken werde er dadurch auf rund 1,4 Mio Franken steigen. Eine Vereinfachung sei auch, dass die bisherigen Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und der Besoldungskasse in einen Finanzausgleich zusammengefasst werden.

Um das Gieskannenprinzip zu verringern, sollen die Pfarreien, die in den Genuss der ersten zwanzig Prozent des Ausgleichs kommen würden, darauf verzichten und so zur Solidarität des Finanzausgleichs beitragen. Entsprechend den Modellberechnungen werden 25 Pfarreien in den Finanzausgleich zahlen, 35 sollen nichts erhalten und 72 würden Ausgleichsgelder erhalten. Zudem schlägt die Studienkommission eine Ausgabenbremse vor, indem die Jahresbeiträge der Pfarreien an die Finanzierung der kantonalen Körperschaft insgesamt auf 1/8 der gesamten Steuereinnahmen der Pfarreien begrenzt werden sollen, was den derzeitigen Budgetzahlen entspricht.

Der Schlussbericht der Studienkommission mit den Artikelentwürfen und einer Vergleichstabelle wird anfangs des Jahres 2009 den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

 

Hans Rahm

 

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Hans Rahm

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