Kantonale kirchliche Körperschaft
bereitet Teilrevision des Statuts vor
Solidarität unter den Pfarreien
verstärken
Freiburg, 20. September 2008 Im Rahmen
der Teilrevision des Statuts soll der Finanzausgleich so angepasst werden, dass
die Solidarität unter den Pfarreien verstärkt wird. Dies unterstrich Jean-Pierre
Sonney vor der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons
Freiburg am Mittwochabend, 19. November, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg.
Die von Hubert Chassot präsidierte
Studienkommission für eine Teilrevision des Statuts legte den Pfarrei- und
Pastoral-Delegierten den Schlussbericht vor. Er enthält eine Reihe von
Artikelentwürfen zu institutionellen und finanziellen Fragen. Die Vorschläge der
Untergruppe Institutionelles wurden von Beat Renz zusammengefasst. Es geht dabei
um Fragen wie die Benutzung der Register durch die Seelsorgenden, den auf die
kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritt, die Zusammenarbeit der
Pfarreien in einer Seelsorgeeinheit, eine Vereinfachung der Wahl der Delegierten
in die kantonale Versammlung, die Verbesserung der Information an die Pfarreien
und die Einführung des fakultativen Referendums für eine Teilrevision des
Statuts.
Die Untergruppe Finanzielles
erarbeitete ein neues Modell für den Finanzausgleich zwischen den Pfarreien.
Bisher stützt sich die Berechnung auf den effektiven kantonalen Steuerertrag der
Katholiken jeder Pfarrei. Dies habe zwei Nachteile: Die Finanzkraft
berücksichtige nicht den von der Pfarrei beschlossenen Pfarreisteuerfuss, so
dass nicht das wahre Finanzpotential der Pfarreien miteinander verglichen werde.
Den anderen Mitteln der Pfarrei werde andererseits nicht Rechnung getragen.
Die neue Berechnung wendet den
gleichen Standardsatz für alle Pfarreien an. Der von den Pfarreien auch
weiterhin selber festgesetzte Steuerfuss geht damit nicht in die Berechnung ein.
Der Gesamtbetrag des Ausgleichs soll sich auch nicht mehr nach den Budgets der
kantonalen Körperschaft und der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger richten,
sondern drei Prozent des Gesamtertrags aller Pfarreisteuern (natürliche
Personen, juristische Personen, Kapitalleistungen, Quellensteuer) sowie der
Erträge der Pfarrpfründe betragen. Von den bisher zusammen 950‘000 Franken werde
er dadurch auf rund 1,4 Mio Franken steigen. Eine Vereinfachung sei auch, dass
die bisherigen Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und der
Besoldungskasse in einen Finanzausgleich zusammengefasst
werden.
Um das Gieskannenprinzip zu
verringern, sollen die Pfarreien, die in den Genuss der ersten zwanzig Prozent
des Ausgleichs kommen würden, darauf verzichten und so zur Solidarität des
Finanzausgleichs beitragen. Entsprechend den Modellberechnungen werden 25
Pfarreien in den Finanzausgleich zahlen, 35 sollen nichts erhalten und 72 würden
Ausgleichsgelder erhalten. Zudem schlägt die Studienkommission eine
Ausgabenbremse vor, indem die Jahresbeiträge der Pfarreien an die Finanzierung
der kantonalen Körperschaft insgesamt auf 1/8 der gesamten Steuereinnahmen der
Pfarreien begrenzt werden sollen, was den derzeitigen Budgetzahlen entspricht.
Der Schlussbericht der
Studienkommission mit den Artikelentwürfen und einer Vergleichstabelle wird
anfangs des Jahres 2009 den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung
unterbreitet.
Hans Rahm
Weitere
Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des
Exekutivrates
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michel.monney@bluewin.ch
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Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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