Medienmitteilung
Volksabstimmung zur Teilrevision des Kirchenstatus wird am 9. Juni stattfinden
Freiburg, 23. März 2013. Auf der Plenarsitzung der katholischen kirchlichen Körperschaft verabschiedeten die Delegierten am Samstag im Pfarrsaal von Christ-König eine überarbeitete Fassung des Dekrets zur Teilrevision des Kirchenstatuts. Damit sind die Weichen
gestellt für eine Volksabstimmung der katholischen Stimmberechtigten, die am 9. Juni stattfinden soll. Gleichzeitig wurden auch die Rechnungen 2012 der katholischen kirchlichen Körperschaft sowie der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger angenommen.
Schon auf der Sitzung am 16. Juni 2012 hatten die Delegierten einem Dekret zur Teilrevision zugestimmt, doch die geplante Volksabstimmung am 25. November 2012 konnte nicht realisiert werden, nachdem zwar die Diözesanbehörde zugestimmt, die Antwort des Staatsrates
aber noch Ende September ausstand. Fernerhin wies die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) darauf hin, dass der Punkt Kirchenaustritte im Kirchenstatut vor dem Hintergrund des Entscheids des Bundesgerichts vom 12. Juli 2012
in der Teilrevision angepasst werden müsse. Auch die zwei vom Exekutivrat beauftragen juristischen Experten, Beat Renz und Philippe Gardaz, schlugen eine Formulierung vor, die es erlaubt, den neusten Bundesgerichtsentscheiden Genüge zu tun und die formalen
Anforderungen an eine Austrittserklärung festzulegen. Walter Buchs bezeichnete die Lösung als wahrhaft salomonisch und empfahl im Namen der Spezialkommission die Annahme der Änderung. Die Versammlung folgte dem Vorschlag des Exekutivrates mit den von der Kommission
angebrachten Präzisierungen.
Ferner wurden Artikel 42 und 44 in Absprache mit der Kantonalen Steuerverwaltung verändert, da durch die ebenfalls in der Teilrevision verankerte Etablierung neuer Pfarreiregister auf der Plattform CathPers die Kantonalkirche in Zukunft selber eigene Statistiken
erstellen kann und nur noch auf amtlich veröffentlichte Statistiken der Kantonalen Steuerverwaltung zurückgreifen wird.
Weitere Anliegen der Teilrevision und Volksabstimmung
Weiterhin sieht das Dekret zur Teilrevision vor, dass Delegierte der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft ihren Wohnsitz im Kanton haben müssen und es erleichtert ihre Wahl. Ausserdem soll der Finanzausgleich nach Vorbild der Gemeinden neu
geregelt werden: Die Gesamtsumme des Finanzausgleichs soll dabei 2,5% der Ressourcen aller Pfarreien betragen. Gleichzeitig soll auch eine Finanzbremse etabliert werden, die absichert, dass die Pfarreibeiträge insgesamt an die Kantonalkirche nicht mehr als
12,5% der gesamten Ressourcen aller Pfarreien des Kantons betragen dürfen. Ferner berücksichtigt die Teilrevision die in den letzten Jahren vermehrt geschaffenen Seelsorgeeinheiten.
Die Delegierten verabschiedeten das veränderte Dekret sowie den Beschluss zur Einberufung der katholischen Stimmberechtigten des Kantons Freiburg zur Volksabstimmung über die Teilrevision des Kirchenstatus. Bis zum 19. Mai wird jede stimmberechtigte Person
vom Pfarreisekretariat den Stimmrechtsausweis, das Stimmcouvert, den Stimmzettel, das der Abstimmung unterbreitete Dekret sowie die Erläuterungen des Exekutivrats zum Thema zugestellt bekommen. Das Ergebnis wird nach der Abstimmung schnellstmöglich im Amtsblatt
veröffentlicht werden.
Rechnung 2012 der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger des Kantons Freiburg
Der Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger (KBP) wurde die Jahresrechnung 2012 vorgestellt. Heinrich Meyer, Mitglied des Exekutivrats und Verantwortlicher für das Ressort Finanzierung der Seelsorgestellen, konnte bei einem Ertrag von
CHF 12‘381‘295.80 und Ausgaben von CHF 12‘033‘476.75 einen Ertragsüberschuss von CHF 347‘819.05 präsentieren. CHF 340‘000 werden als Reservebildung für die Verminderung der Pfarreibeiträge 2014 verbucht und CHF 7‘819.05 den Eigenmitteln zugefügt. Das positive
Ergebnis lässt sich vor allem auf die Auflösung der Rückstellung von CHF 260‘000 für das Jahr 2012 sowie Erträge aus den Pfarreien zurückzuführen, für die ein Priester im Dienst ist, der eine AHV-und BVG-Rente bezieht, wobei aber die Pfarrei der Kantonalkirche
den vollen Priesterlohn zahlt – die Differenz kommt betagten nicht im Dienst stehenden Priestern zugute. Daneben beteiligen sich auch andere Kantone an der Einkommensergänzung für betagte Priester. Die Rechnung wurde mit einer Enthaltung angenommen.
Rechnung 2012 der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg
Auch die Rechnung 2012 der katholischen kirchlichen Körperschaft konnte – trotz der im Dezember dem Bistum zugesprochenen Finanzspritze von CHF 73‘125 – mit einem Ertragsüberschuss von CHF 64‘045.36 abgeschlossen werden, so erklärte Guy Rossier, Verantwortlicher
für die Finanzen der Kantonalkirche und Mitglied des Exekutivrats. Der Ertrag betrug CHF 6‘762‘539.82 und der Aufwand CHF 6‘698‘494.46. Ein Grund für das gute Resultat sei vor allem die Auflösung der hohen Einlage aus dem Ertragsüberschusses des Rechnungsjahrs
2010, die sich auf CHF 445‘000 belief. Weiterhin gab es Minderauslagen bei den Lohnkosten und Sozialabgaben, da einzelne Stellen nicht oder nur teilweise besetzt waren, welche im Voranschlag vorgesehen waren. CHF 32’000 werden den Fonds für Fusionen übertragen,
CHF 640 werden als Solidaritätsbeitrag an die RKZ überwiesen und CHF 31‘405.36 den Eigenmitteln zugewiesen. Auch diese Rechnung wurde bei einer Erhaltung angenommen.
Die einzelnen Posten wurden rege diskutiert und besonders der Mehraufwand bei den Reisekosten, den Büro- und Büromietkosten von der Geschäftsprüfungskommission angefragt und diskutiert. Ihr Präsident, Jean-Pierre Sonney, mahnte die katholische kantonale Kirche,
auf ihre Ausgaben zu achten, um zukünftige Finanzreferenden zu vermeiden.
Zwei Demissionen wurden vom Präsident der Versammlung, Laurent Passer, bekannt gegeben: Pierre Portenier und Jacques Schouwey aus den Wahlkreisen 1 und 2. Der Präsident dankte für ihr Engagement und kündigte an, dass die Stellen neu besetzt werden.
Christina Mönkehues, Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Weitere Informationen:
Jean-Paul Brügger, Präsident des Exekutivrats der katholischen kirchlichen Körperschaft
Tel.: 026 663 12 17 oder 079 563 70 07
Email: jpbrugger@estavision.ch