Medienmitteilung
Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs
Gemeinsame Stellungnahme zur
Teilrevision des kirchlichen Statuts
Tafers,
24.6.2009 Die Pfarreien Deutschfreiburgs weisen den Vorschlag für einen neuen
Finanzausgleich zurück. Sie sind auch der Meinung, dass die Regelung des auf
die kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritts vorläufig nicht in
das kirchliche Statut des Kantons Freiburgs aufgenommen werden soll. Die
Vertreter aus den Pfarreien Deutschfreiburgs beschlossen an ihrer
ausserordentlichen Versammlung am Mittwochabend, 22. Juni, in Tafers eine
gemeinsame Stellungnahme zur Vernehmlassung der Teilrevision des Statuts
abzugeben.
Der neue
Finanzausgleich fand wenig Gefallen. Die Ausweitung der Ausgleichssumme könne
von den zahlenden Pfarreien nicht getragen werden. Da die mitgelieferte Tabelle
fehlerhaft, nicht vollständig und nicht nachvollziehbar sei, wurde die
Rückweisung beschlossen. Eine Stellungnahme könne erst abgegeben werden, wenn
eine verständliche Tabelle vorliege. Die Differenzen zum bisherigen System
seien zudem zu gross.
Entgegen dem
Vorschlag des Vorstandes sprach sich die Versammlung jedoch grundsätzlich für
die Teilrevision aus. Die vorgesehene Erleichterung für Teilrevisionen lehnten
die Delegierten ab, sie wollen die obligatorische Volksabstimmung auch bei
Teilrevisionen beibehalten. Die vorgeschlagene Vereinfachung für die Wahl der
Delegierten in die kantonale kirchliche Versammlung wurde begrüsst, obschon
noch nicht alle Seelsorgeeinheiten über den dafür notwendigen
Administrationsrat oder eine Delegiertenversammlung verfügen.
Vorschlag
für Verteilschlüssel für die Seelsorgeeinheiten
Grundsätzlich
begrüssen die Deutschfreiburger Pfarreien die Regelungen betreffend die
Seelsorgeeinheiten im Statut, sie möchten sie jedoch nicht als separate Artikel
einschieben, sondern in die Artikel zur Zusammenarbeit der Pfarreien einbauen.
Die Pfarreien sollen zudem selber entscheiden können, ob sie sich in einem
Verband zusammenschliessen oder nur eine Vereinbarung eingehen wollen. Falls
sich die beteiligten Pfarreien nicht über einen Verteilschlüssel einigen
können, sollen die gemeinsamen Kosten nicht wie bisher nach den
Katholikenzahlen, sondern je zur Hälfte nach den Katholikenzahlen und nach dem
kantonalen Steuerertrag der Katholiken der Pfarrei aufgeteilt werden.
An der
Versammlung der Pfarreienvereinigung nahmen auch zahlreiche Delegierte in der
kantonalen kirchlichen Versammlung teil. Einerseits weil sie das Projekt der
Teilrevision des Statuts in der kantonalen Versammlung schon verschiedentlich
berieten, aber auch weil der Austausch zwischen Pfarreiräten und kantonalen
Delegierten verbessert werden soll. Der Artikel in der Teilrevision, der die
Informationspflicht der Delegierten gegenüber ihrem Wahlorgan hervorhebt, wurde
denn auch ausdrücklich begrüsst.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Peter Ledergerber
Präsident der Vereinigung der Pfarreien
Deutschfreiburgs
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Hans
Rahm
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