Medienmitteilung

 

Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs

Gemeinsame Stellungnahme zur Teilrevision des kirchlichen Statuts

Tafers, 24.6.2009 Die Pfarreien Deutschfreiburgs weisen den Vorschlag für einen neuen Finanzausgleich zurück. Sie sind auch der Meinung, dass die Regelung des auf die kirchlichen Körperschaften beschränkten Kirchenaustritts vorläufig nicht in das kirchliche Statut des Kantons Freiburgs aufgenommen werden soll. Die Vertreter aus den Pfarreien Deutschfreiburgs beschlossen an ihrer ausserordentlichen Versammlung am Mittwochabend, 22. Juni, in Tafers eine gemeinsame Stellungnahme zur Vernehmlassung der Teilrevision des Statuts abzugeben.

Der neue Finanzausgleich fand wenig Gefallen. Die Ausweitung der Ausgleichssumme könne von den zahlenden Pfarreien nicht getragen werden. Da die mitgelieferte Tabelle fehlerhaft, nicht vollständig und nicht nachvollziehbar sei, wurde die Rückweisung beschlossen. Eine Stellungnahme könne erst abgegeben werden, wenn eine verständliche Tabelle vorliege. Die Differenzen zum bisherigen System seien zudem zu gross.

Entgegen dem Vorschlag des Vorstandes sprach sich die Versammlung jedoch grundsätzlich für die Teilrevision aus. Die vorgesehene Erleichterung für Teilrevisionen lehnten die Delegierten ab, sie wollen die obligatorische Volksabstimmung auch bei Teilrevisionen beibehalten. Die vorgeschlagene Vereinfachung für die Wahl der Delegierten in die kantonale kirchliche Versammlung wurde begrüsst, obschon noch nicht alle Seelsorgeeinheiten über den dafür notwendigen Administrationsrat oder eine Delegiertenversammlung verfügen.

Vorschlag für Verteilschlüssel für die Seelsorgeeinheiten

Grundsätzlich begrüssen die Deutschfreiburger Pfarreien die Regelungen betreffend die Seelsorgeeinheiten im Statut, sie möchten sie jedoch nicht als separate Artikel einschieben, sondern in die Artikel zur Zusammenarbeit der Pfarreien einbauen. Die Pfarreien sollen zudem selber entscheiden können, ob sie sich in einem Verband zusammenschliessen oder nur eine Vereinbarung eingehen wollen. Falls sich die beteiligten Pfarreien nicht über einen Verteilschlüssel einigen können, sollen die gemeinsamen Kosten nicht wie bisher nach den Katholikenzahlen, sondern je zur Hälfte nach den Katholikenzahlen und nach dem kantonalen Steuerertrag der Katholiken der Pfarrei aufgeteilt werden.

An der Versammlung der Pfarreienvereinigung nahmen auch zahlreiche Delegierte in der kantonalen kirchlichen Versammlung teil. Einerseits weil sie das Projekt der Teilrevision des Statuts in der kantonalen Versammlung schon verschiedentlich berieten, aber auch weil der Austausch zwischen Pfarreiräten und kantonalen Delegierten verbessert werden soll. Der Artikel in der Teilrevision, der die Informationspflicht der Delegierten gegenüber ihrem Wahlorgan hervorhebt, wurde denn auch ausdrücklich begrüsst.

 

Hans Rahm

 

Weitere Auskünfte:

Peter Ledergerber

Präsident der Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs

Kleinschönberg 15, 1700 Freiburg

026 481 13 40

pele@sensemail.ch

 

--

Hans Rahm

Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg

Ch. Cardinal-Journet 3

1752 Villars-sur-Glâne

026 426 34 00; 079 746 43 67

info.dfr@bluewin.ch www.kath.ch/dfr/