Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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Erklärung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
zum „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“
Angesichts der medialen Debatte um das Dokument der Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften betont der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum ist eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Um entstandene Irritationen zu überwinden, veröffentlicht der Präsident folgende Klarstellung:
Anfang März hat die Schweizer Bischofskonferenz ein „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“ verabschiedet. Es handelt sich um die Empfehlungen einer Fachkommission, welche im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz Fragen um die Weiterentwicklung des schweizerischen Staatskirchenrechts untersucht hat.
Grundlage für die im Vademecum vorgeschlagenen Schritte ist das Bekenntnis der Schweizer Bischöfe zum heutigen System. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben äusserst wichtig und sollen es in Zukunft auch bleiben. So geht unser Dank an alle Katholikinnen und Katholiken, welche sich als getaufte Gläubige und als von den Mitgliedern unserer Kirche demokratisch gewählte Mandatsträger in den staatskirchenrechtlichen Strukturen zum Wohl unserer Kirche einsetzen.
Wir sind froh, auf ihre Sachkompetenz und ihr vielfältiges Engagement zählen zu dürfen. Von Interpretationen, wonach sie ihre Aufgabe in diesen Gremien nicht als Glied der Kirche, sondern ‚nur‘ als Bürger des Staates wahrnähmen, distanziere ich mich in aller Form.
Das Dokument der Fachkommission enthält auf theoretischer Ebene Anregungen, wie das Staatskirchenrecht in der Schweiz weiterentwickelt werden kann. Wenn ein Bischof nun konkrete Schritte in diese Richtung anstösst, gilt es, im Einvernehmen mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften die notwendigen Anpassungen an die Realität vorzunehmen.
Dass durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument veröffentlicht wurden, bedauern wir sehr, ebenso die dadurch entstandenen Irritationen. Das Vademecum ist als Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe gedacht. Die durch dieses Dokument angeregte Diskussion soll in Ruhe und Sachlichkeit gemeinsam mit allen Beteiligten geführt werden können. Ziel ist es, die bewährte Organisationsform der katholischen Kirche in der Schweiz gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen.
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Weitere Informationen erteilt die Medienstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Für die deutschsprachige Schweiz:
Walter Müller, walter.mueller@bischoefe.ch 079 446 39 36
Simon Spengler, simon.spengler@bischoefe.ch 079 667 27 75
Für die französischsprachige Schweiz
Nicolas Betticher, nicolas.betticher@eveques.ch 079 305 70 45
Für fachliche Auskünfte steht Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen und Mitglied der Fachkommission, zur Verfügung:
claudius.luterbacher@bistum-stgallen.ch 071 227 34 76
Fotos von Bischof Markus Büchel in Druckqualität finden Sie auf der Homepage der SBK unter diesem Link: http://www.bischoefe.ch/dokumente/multimedia/fotos/bilder-fuer-die-medien/portraetbilder-der-bischoefe
Separat:
Hauptpunkte des Vademecums
Verbindliche Zusammenarbeit
Kirchliche Aufgaben auf der Ebene eines Bistums oder der Schweiz werden von mehreren autonomen Körperschaften gemeinsam finanziert. Für eine planbare und verbindliche Zusammenarbeit unter den Körperschaften sowie mit den Verantwortlichen der Diözesen oder der Bischofskonferenz schlägt die Fachkommission eine Vertragslösung vor. Gerade auch auf schweizerischer Ebene fehlen heute wesentliche finanzielle Mittel, um die wichtigen gesamtschweizerischen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Bezeichnung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften
Staatskirchenrechtliche Körperschaften heissen in einigen Kantonen „Landeskirche“ oder „Kantonalkirche“. Solche Bezeichnungen könnten die Meinung aufkommen lassen, es gebe eine eigene katholische Kirche in einem bestimmten Kanton. Den Bischöfen geht es darum, bewusst zu machen, dass die katholische Kirche als eine Kirche in den verschiedenen Diözesen existiert, welche das Gebiet verschiedener Kantone umfassen. Kantonal sind die Katholikinnen und Katholiken in den staatskirchenrechtlichen Körperschaften organisiert, welche über ihren grossen Einsatz unverzichtbar wichtige Grundlagen für das Erfüllen kirchlicher Aufgaben geben.
Pfarrwahl
Von alters her werden in einigen deutschschweizer Kantonen Pfarrer über eine Volkswahl gewählt. Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger einigen sich in einer Wahl auf einen Kandidaten, den der Bischof dann als Pfarrer einsetzt. Der Bischof und die staatskirchenrechtliche Körperschaft benennen also in einem abgestimmten Verfahren den Pfarrer. Mancherorts muss nach Ablauf einer Amtsdauer der Pfarrer in einer Kirchgemeinde wiedergewählt werden, obwohl er vom Bischof für unbestimmte Dauer eingesetzt ist. Das kann zu Uneinigkeiten führen. Die Fachkommission macht einen Vorschlag, wie dies vermieden werden kann.
Separat:
Fachkommission „Kirche und Staat in der Schweiz“
Im Jahr 2008 fand in Lugano ein Treffen zwischen Vertretern der Schweizer Bischofskonferenz, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und des Hl. Stuhls statt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde das heutige Verhältnis von kirchlichen zu staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz beleuchtet. Im Anschluss daran hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt, welche zuhanden der Schweizer Bischofskonferenz eine Reihe von Fragen zu beantworten hatte. Die Fachkommission hat ihre Arbeit Anfang 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Vademecum zusammengefasst. Die ausführlichen, von der Fachkommission erarbeiteten Texte werden in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht werden.
Der Fachkommission gehörten an:
Prof. Dr. Libero Gerosa (Präsident); Professor für kanonisches Recht, Theologische Fakultät Lugano
Rev. Hans Feichtinger, Mitarbeiter im Sekretariat der Kongregation für die Glaubenslehre
Dr. Philippe Gardaz, ehem. Kantonsrichter des Kantons Waadt; Mitglied der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ
Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur
Prof. em. Dr. Ivo Hangartner †, ehem. Professor für Staatsrecht, Universität St. Gallen
Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen
Dr. Paul Weibel, Vizestaatsschreiber des Kantons Schwyz
Rudolf Würmli (Nachfolger für Giorgio Prestele), ehem. Verwalter des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen