Medienmitteilung

 

Kantonale kirchliche Körperschaft genehmigt Voranschlag

Ausführliche Erläuterungen zur Erhöhung des Bistumsbeitrages

Freiburg, 15. Dezember 2012. Die Delegiertenversammlung der kantonalen kirchlichen Körperschaft genehmigte wesentliche Erhöhungen im Voranschlag 2013 für das Bistum, verschiedene pastorale Projekte und die RKZ. Generalvikar Alain Chardonnens und Bistumsökonom Jean-Baptiste Henry de Diesbach erläuterten an der Sitzung am Samstagmorgen, 15. Dezember, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg, warum das Bistum mehr Unterstützung von den vier Bistumskantonen benötigt. Der Voranschlag der Besoldungskasse für 2013 wurde hingegen ohne grosse Diskussion angenommen.

Der Haushalt des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg leide schon seit langem unter chronischer Unterdeckung, führte Henry de Diesbach aus. In den letzten zehn Jahren wurden durchschnittlich Fr. 250'000 Defizit pro Jahr gemacht, die aus den Reserven und unter Verwendung von Spezialfonds gedeckt wurden. Dabei wurden immer die entsprechenden Stiftungszwecke beachtet, unterstrich Generalvikar Chardonnens. Es wurden jedoch nicht nur die Erträge verwendet, sondern auch dem Stiftungskapital Beiträge entnommen.

Der neue Generalvikar und der neue Bistumsökonom stellten sich unter der Leitung des neuen Bischofs zum Ziel, die laufenden Ausgaben mit ordentlichen Einnahmen zu decken, und baten daher die Bistumskantone um Erhöhung ihrer Beiträge. Der Unterhalt der bischöflichen Mensa, zu der einige wenige Häuser gehören und die einen Beitrag zum ordentlichen Haushalt abwerfen soll, wurde buchhalterisch vom laufenden Haushalt getrennt. Eine zweite jährliche Kollekte für das Bistum wurde am 1. November erstmals durchgeführt. Die Reserven des bischöflichen Ordinariats wurden jedoch im Laufe des Jahres 2012 vollständig aufgebraucht. Daher hat der Bischof auch auf dringlichem Weg die staatskirchenrechtlichen Instanzen der vier Bistumskantone um einen ausserordentlichen Beitrag von insgesamt Fr. 250'000 für 2012 gebeten. Der Anteil der Freiburger kantonalen Körperschaft von Fr. 73'125 wurde von der Versammlung schliesslich genehmigt. Der ordentlichen Beitrag von Fr. 350'000 war übrigens seit 2009 nicht mehr erhöht worden.

Der bischöfliche Haushalt umfasst viele Aufgaben für die gesamte Diözese. Rund zwei Drittel davon sind Gehälter, wobei ein Vergleich mit den Waadtländer Ansätzen zeigt, dass die Löhne im Ordinariat rund 30 % unter jenen liegen. In der miserablen gegenwärtigen Lage konnte sich der Bischof auch noch nicht erlauben, wieder einen Archivar anzustellen, obschon ihn sowohl das Kirchenrecht als auch das Staatsarchiv dazu verpflichten. Die Sekretariatsposten wurden reduziert, der Bischof und seine Mitarbeiter erledigen ihre Post und E-Mails grösstenteils selber. Als Anekdote merkte der Bistumsökonom an, dass die Gäste im Ordinariat aus Kostengründen am bischöflichen Tisch verpflegt werden, wobei er jedoch den Käse ausser für Fondue gestrichen habe.

Trotz Erhöhung billiger als die übrigen Schweizer Bistümer

Für das Jahr 2013 bat das Ordinariat um eine Erhöhung der Beiträge um 28 %. Bei einem Gesamtbudget von Fr. 3 pro Katholik erhöht sich damit der Beitrag der Bistumskantone pro Katholik von Fr. 1.80 (2012) auf Fr. 2.30 (2013), rechnete der Bistumsökonom vor. Die übrigen Schweizer Bistümer erhalten von ihren staatskirchenrechtlichen Instanzen zwischen Fr. 3.50 und Fr. 4.70 pro Katholik. Der Exekutivrat schlug der Versammlung vor, den Beitrag auf Fr. 407'473 zu erhöhen und ein zinslosen Darlehen von Fr. 50'000 mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu geben. Mit den Fr. 5'000 für die Amortisation dieses Darlehens wurden so Fr. 412'473 in den Voranschlag 2013 geschrieben. Die Vertreter des Bischofs zeigten sich erfreut über die Annahme durch die Versammlung. Genf und Neuenburg haben den Begehren des Bischofs für 2012 und 2013 schon entsprochen, der Waadtländer Verband der katholischen Pfarreien hat die Hälfte der Erhöhung für 2013 genehmigt und für 2012 noch nicht entschieden.

Auch die übrigen Erhöhungen wurden von den Delegierten in Frage gestellt, schlussendlich wurde der Voranschlag 2013 mit 61 Ja, 1 Nein und 13 Enthaltungen genehmigt. Er sieht einen Aufwand von Fr. 10'331'823 und einen Ertrag von Fr. 3'158'626 vor. Der Anteil der kantonalen Körperschaft an der Quellensteuer wurde von bisher 83 % auf 90 % angehoben. Fr. 6'238'570 müssen die Pfarreien des Kantons durch ihre Beiträge decken. Die Erhöhung der Pfarreibeiträge um 11,41 % liess die Delegierten der Pfarreien denn auch mit den Zähnen knirschen. Die zu deckenden Ausgaben haben zwar nur um 6,01 % zugenommen, aber es stehen Fr. 305'000 weniger Reserven aus der Rechnung von vor zwei Jahren zur Verfügung, hielt Exekutivrat Guy Rossier fest. Die Erhöhung für die Schweizerischen Aufgaben über die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) erklärt sich dadurch, dass die kantonalen Körperschaften den Rückgang des Fastenopferbeitrags für die mitfinanzierten Schweizer und sprachregionalen Institutionen auffangen müssen. Auch in der Bistumskasse wirkt sich der Rückgang des Fastenopfers aus.

Neben kleinen Erhöhungen, die Finanzverwalter Daniel Piller detailliert erläutern konnte, wird 2013 auch der französischsprachige Kommunikationsdienst ausgebaut, um das Verschwinden der Zeitschrift der Westschweizer Bistümer "Evangile et mission" auszugleichen. Bischofsvikar Rémy Berchier stellte den Delegierten die Nullnummer der neuen kantonalen monatlichen elektronischen Zeitschrift "cath-fr.ch le mensuel" für die Seelsorger und weitere Interessierte kurz vor.

Leichte Zunahme des Personalbestands in der Pfarreiseelsorge

Exekutivrat Heinrich Meyer präsentierte den Voranschlag der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger, der bei einer Aufwandsumme von Fr. 12'413'474 mit einem Aufwandsüberschuss von Fr. 1'456 rechnet. Über die Besoldungskasse werden alle Priester und Laienseelsorgerinnen und –seelsorger besoldet, die in den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten tätig sind. Auf den Stichtag 28. September 2012 reduzierte sich die Zahl der im Seelsorgedienst tätigen Priester gegenüber dem Vorjahr um einen auf 69, wobei dies insgesamt 55 Vollzeitstellen gegenüber 52 im Vorjahr ausmacht. Bei den Laienseelsorgerinnen und –seelsorgern erhöhen sich die entsprechenden Zahlen um 3 auf 81 Personen bzw. um 3 auf 52 Vollzeitstellen.

Die Versammlung liess sich vom Exekutivrat auch über die Vorbereitung des Wahljahres 2013 und die verschobene Volksabstimmung über die Teilrevision des Kirchenstatuts informieren. Am 3. März 2013 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Pfarreiräte für die nächsten fünf Jahre statt. Die Kandidatenlisten können bis zum 21. Januar 2013 in den jeweiligen Pfarreisekretariaten abgegeben werden. Die Wahl der Grosswählerinnen und Grosswähler wird durch die Pfarreiversammlungen zwischen dem 1. Februar und 30. April erfolgen. Diese werden am Donnerstag, 26. September 2013, dann die Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung wählen.

Teilrevision des Kirchenstatuts wieder flott gemacht

Da die Zustimmung des Staatsrates zur Teilrevision des Kirchenstatuts nicht mehr rechtzeitig einging, musste der Exekutivrat die auf 25. November geplante Volksabstimmung verschieben, erläuterte Exekutivrat Georges Emery. Das Amt für Gemeinden monierte in seiner Stellungnahme zu Handen der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), dass die neusten Bundesgerichtsentscheide zum Kirchenaustritt nicht berücksichtigt wurden. Der Exekutivrat arbeitete unter Zuhilfenahme von Experten aus der Versammlung und von ausserhalb einen Vorschlag zu den strittigen Artikeln im derzeit gültigen Kirchenstatut aus. Der Staatsrat hat diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 11. Dezember seine Zustimmung erteilt, auch die Bistumsbehörde ist damit einverstanden. Er wird baldmöglichst in gebührender Form der Versammlung unterbreitet. Der Exekutivrat hofft, die katholische Volksabstimmung schliesslich am 9. Juni 2013 durchführen zu können.

Hans Rahm

 

PS in eigener Sache: Hiermit beende ich meine Berichterstattung als Informationsbeauftragter des Bischofsvikariates Deutschfreiburg. Ab 1. Januar 2013 wird Christina Mönkehues die Informationsarbeit für das Bischofsvikariat und die kantonale Körperschaft übernehmen. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

 

Weitere Auskünfte:

 

Jean-Paul Brügger

Präsident des Exekutivrates

026 663 12 07 oder 079 563 70 07

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Hans Rahm

Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg

Ch. Cardinal-Journet 3

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