Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Unten und im Anhang erhalten Sie das Communiqué zur gestrigen Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft im Kanton Freiburg (kkK) und der Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger KBP.

Im Fokus stand in beiden Fällen das Budget 2018, das jeweils erfolgreich verabschiedet werden konnte.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

 

Viele Grüsse und einen schönen Adventssonntag

Christina Mönkehues-Lau

 

 

Christina Mönkehues-Lau

Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg

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Communiqué zu den Versammlungen der kkK und der KBP

Herzblut für neue Aufgaben im Jahr 2018

Freiburg, 09.12.2017. Der Budgetentwurf 2018 konnte am Samstagmorgen von der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) verabschiedet werden. Die Bischofsvikare des Kantons Freiburg Jean Glasson (für den französischsprachigen Teil des Kantons) und Pascal Marquard (für Deutschfreiburg), die seit 100 Tagen im Amt sind, waren erstmals anwesend und nutzten die Gelegenheit, sich bei den Delegierten für ihre Arbeit zu bedanken. Ebenfalls tagte am Samstagvormittag die Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger (KBP).

Positiv unterstrich Patrick Mayor, Mitglied des Exekutivrats, dass es gelungen sei, die im Statut festgelegte Ausgabenbremse einzuhalten, d.h. die Pfarreien zahlen 12.5% der Einnahmen aus den Kirchensteuern an die Körperschaft. Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 11‘557’840.00 bedeutet dies nach Abzug der Einkünfte einen Bedarf von Fr. 6‘546‘966.50, der von den Pfarreien getragen wird. Der Budgetentwurf wurde von den Delegierten angenommen.

Walter Buchs von der Geschäftsprüfungskommission führte allerdings auch auf, dass die faktischen Beiträge für die Pfarreien steigen. Die Ausgabenbremse könne nur eingehalten werden, da mehr Einnahmen aus Kirchensteuern erwartet, Rückstellungen aufgelöst sowie ein einmaliger Unterstützungsbeitrag von der Inländischen Mission (Fr. 50’000) verbucht werden konnte. Zudem beschloss die Versammlung, 90% der Quellsteuereinnahmen der Pfarreien an die Körperschaft zu entrichten.

Beiden Sprachgruppen gerecht werden

Erstmals seit drei Jahren wurden wieder Lohnstufenerhöhungen für die LaienseelsorgerInnen und das Verwaltungspersonal gewährt. Zudem wurde die Zahl der Vollzeitstellen leicht angehoben, so dass Teams und Fachstellen, in denen der Bedarf besonders akut ist (Krankenseelsorge, Spitalseelsorge, Solidarität und Katechese) verstärkt werden können. Auf Anregung der Geschäftsprüfungskommission wurde näher untersucht, ob gewisse administrative und pastorale Dienste für die Sprachgruppen eventuell unterschiedlich finanziert werden. Als erste Konsequenz wird in Äquivalenz zur französischsprachigen Seite die Ausbildung der deutschsprachigen KatechetInnen nun neu über die Körperschaft (d.h. alle Pfarreien) abgerechnet werden statt über die Vereinigung der Pfarreien (d.h. nur deutschsprachige Pfarreien). Auch bei Stellenbesetzungen in der Fachstelle Solidarität soll besonders den Bedürfnissen der deutschsprachigen Pfarreien Sorge getragen werden, so die Adjunktin im Bischofsvikariat, Marianne Pohl-Henzen.

Seelsorge in der Guglera

Ab der Inbetriebnahme der Guglera als Bundesasylzentrum im April 2018 will die katholische Kirche eine 50% Stelle für einen Seelsorger/eine Seelsorgerin in diesem Zentrum schaffen. Von reformierter Seite wird eine 30% Stelle finanziert werden. Ein Antrag, den Stellenumfang auf 30% zu beschränken, wurde abgelehnt, wobei Patrick Mayor in Aussicht stellte, die Finanzierung der Stelle näher zu prüfen. Bischofsvikar P. Pascal Marquard betonte: „Wir sind durch das Evangelium aufgerufen, bedingungslos für diese Menschen da zu sein – unabhängig ihrer Religion, Nationalität und Geschichte. Viele von ihnen haben leidvolle Erfahrungen hinter sich und sind durch einen negativen Bescheid mit noch mehr Hoffnungslosigkeit konfrontiert. Der Bund setzt hier grosses Vertrauen in die Kirchen. Die Seelsorgenden sind die einzigen Externen, die in dieses Bundesasylzentrum hineindürfen. Diese Aufgabe wollen wir gewissenhaft und mit Herzblut wahrnehmen.“

Bistum und RKZ

Nach den positiven Rechnungsergebnissen der letzten Jahre wurde dem Bistum der beantragte Gesamtbetrag gewährt (Fr. 570‘000). Diskutiert wurde der Beitrag an die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Der Vorschlag des Exekutivrats sieht vor, 95% der Beteiligung (d.h. Fr. 630‘000 anstatt der veranschlagten Fr. 664‘000) zu gewähren, wobei eine Nachzahlung in Aussicht gestellt wird, sofern die Rechnung 2017 positiv abschliesst.

In seinem persönlichen Bericht wies der Präsident der Versammlung, Arnold Schöpfer, auf die anstehenden Pfarreiratswahlen hin. Die Kandidatenlisten können bis zum 22. Januar 2018 in den jeweiligen Sekretariaten eingereicht werden. Ebenfalls gab er die Demission von Urs Jost aus persönlichen Gründen aus dem Exekutivrat bekannt. Der Exekutivrat bemühe sich um eine Nachfolgelösung.

Eine Entscheidung über die Motion von Walter Buchs, ein neues Verfahren für die Festlegung der Ausgabenbremse einzuführen, wurde auf die nächste Versammlung vertagt, die am 24. Februar 2018 stattfinden wird.

KBP verabschiedet Budget 2018

Ebenfalls um das Budget 2018 ging es in der Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger, die auch am Samstagmorgen stattfand. Bei einem Aufwand von Fr. 12’868’492.00 und Erträgen in Höhe von Fr. 12’871’254.85 sieht der Budgetentwurf 2018 einen Ertragsüberschuss von Fr. 2’762.85 vor. Auch dieser Entwurf wurde von der Versammlung angenommen. Den Laienseelsorgern wurde ebenfalls in dieser Versammlung eine Lohnstufenerhöhung gewährt.

Deutliche Veränderungen im Budget 2018 ergeben sich aus der Erneuerung des Finanzstatuts für die Priester, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Im Fokus steht die bessere Entlohnung von Priester, die auch im höheren Alter noch im Dienst sind. So ist es nun möglich, dass sie bis zum 70. Lebensjahr (bisher 68) bei voller Entlohnung (Fr. 75‘000) angestellt bleiben. Nach dem 70. vollendeten Lebensjahr wird der Priester in den Ruhestand versetzt und erhält dann AHV- und BVG-Leistungen. Wenn er sein Amt in der Diözese zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr fortsetzen möchte, erhält er einen Zusatzbetrag von Fr. 24‘000 brutto pro Jahr.

Eine Konsequenz dieser Umstellung ist die Erhöhung des Beitragssatzes der Pfarreien an den allgemeinen Kosten der KBP, die prozentual zum Lohnaufkommen der Pfarrei oder Seelsorgeeinheit auf diese verteilt werden. Der Satz steigt von 2,4% auf 12,9%. Diese Erhöhung, so der Bericht der Geschäftsprüfungskommission, werde zum grossen Teil kompensiert durch einen Rückgang des Postens „Priester-Gehälter“, also der Lohnsumme der Priester, die eine Tätigkeit ausüben.

Per 1. Januar 2018 umfasst der Personalbestand im Seelsorgedienst 57 Priester (61 im Jahr 2017) und 98 Laien (100 im Jahr 2017). Dies entspricht bei den Priestern 47.2 Vollzeitäquivalenzen (49.6 im Jahr 2017) und bei den Laien 56 (57.2 im Jahr 2017).

Christina Mönkehues-Lau, Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg