Nebst einem muslimischen Grabfeld sind eine kürzere Grabesruhe und Parkwald-Gräber vorgesehen.
Stirbt heute ein Muslim im Kanton Aargau, dann hat er in der Regel keine Möglichkeit, sich nach den Anforderungen seiner Religion begraben zu lassen – das Gesicht des Verstorbenen sollte in Richtung Mekka gerichtet sein. Abhilfe bieten oft nur Familiengräber, die aber für die Betroffenen einiges teurer sind.