Beschneidungsverbot, Burkaverbot, Kopftuchverbot, Kruzifixentfernungen, Erlaubnis nicht die Hand zu schütteln, Freiheit am Schwimmunterricht teilzunehmen – immer wieder steht die Religionsfreiheit im doppelten Sinn zur Debatte: Die Freiheit der Religionspraktiken und die Freiheit, von Religion verschont zu bleiben. Blogbeitrag von Stephan Jütte.