kath.ch Medienspiegel – 08.11.2021, 09:55

Der eine darf, der andere nicht Die Regeln zur Sonntagsarbeit sind vielfältig Dennis Hoffmeyer Dennis Hoffmeyer

Der Pizzalieferant darf es, die Migros am Zürcher Hauptbahnhof darf es, der fünfzig Meter entfernte Coop darf es nicht, der 24-Stunden-Shop an der Langstrasse darf es teilweise: Sonntagsarbeit ist und bleibt kein einfaches Thema. Das bekam auch der Zürcher Lebensmittelkurier Stash zu spüren. Wie die Tamedia-Zeitungen berichteten, fehlte dem Start-up für das sonntägliche Ausliefern von Essen eine Bewilligung vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Arbeit am siebten Tag der Woche betrifft aber nicht nur Kurierdienste. Im Detailhandel ist der Sonntagsverkauf nach wie vor ein vieldiskutiertes Thema.

Quelle: NZZ

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