kath.ch Medienspiegel – 27.01.2020, 11:11

Ein Rechtsgutachten holt in die Realität zurück

Medienmitteilung: Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) wollte sich nicht zur Ausweitung der Rassismusstrafnorm auf die sexuelle Orientierung äussern, um nicht als homophob abgestempelt zu werden oder sich Fragen der Homophobie innerhalb der Kirche stellen zu müssen. Ein untauglicher Versuch. Sie muss sich beispielsweise fragen, ob sie einen Ehebandverteidiger, der in einem teilweise homophob argumentierenden Referendumskomitee sitzt, wiederwählen wird. Ein neulich publiziertes Rechtsgutachten holt die Kirchenvertreter und das Referendumskomitee definitiv auf den Boden der Realität zurück.

Quelle: Katholische Volkspartei KVP

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