kath.ch Medienspiegel – 27.11.2015, 12:55
Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Urteil mit Signalwirkung.
Quelle: Tages-Anzeiger
https://www.kath.ch/medienspiegel/kopftuchtragen-ist-kein-menschenrecht
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