kath.ch Medienspiegel – 27.11.2015, 12:55

Kopftuchtragen ist kein Menschenrecht

Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Urteil mit Signalwirkung.

Quelle: Tages-Anzeiger

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