kath.ch Medienspiegel – 17.06.2017, 05:31

Rechte des schwulen Seelsorgers verletzt?

Die kantonale Luzerner Psychiatrieklinik konnte einen in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann lebenden Seelsorger nicht einstellen, weil der Basler Bischof Felix Gmür ihm die Missio, die Beauftragung, nicht erteilen wollte. Der grüne Luzerner Kantonsrat Urban Frye ist der Ansicht, dass diese Praxis Bundesrecht verletzt, insbesondere das Diskriminierungsverbot, die Rechtsgleichheit und den Persönlichkeitsschutz.

Quelle: Tages-Anzeiger

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