kath.ch Medienspiegel – 12.12.2017, 08:36

Die Kirchen müssen mit der Zeit gehen

Das Bundesgericht entscheidet morgen Mittwoch, wie oft Kirchenglocken nachts schlagen dürfen. Soll der Viertelstundenschlag von 22 bis 7 Uhr abgeschaltet werden, wenn Anwohner klagen?

Quelle: Aargauer Zeitung

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