kath.ch Medienspiegel – 12.12.2020, 13:50

Erfolg für DIGNITAS am österreichischen Verfassungsgerichtshof: Das Verbot von Suizidhilfe wird für verfassungswidrig erklärt

Heute, 11. Dezember 2020 – just am Folgetag des internationalen Tags der Menschenrech-te – entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien über die im Auftrag des Vereins «DIG-NITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (kurz: «DIGNITAS») durch die Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal eingereichte Verfassungsklage gegen das strafrechtliche Verbot von Suizidhilfe und Aktiver Sterbehilfe in Österreich: Das Verbot der Sui-zidhilfe (zweiter Tatbestand von § 78 öStGB) ist verfassungswidrig. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger Österreichs endlich die Wahlfreiheit und das Menschenrecht, welches ihnen schon lange zusteht: Dass sie über den Zeitpunkt ihres Leidens- und Le-bensendes selbst entscheiden und dafür Hilfe Dritter, somit auch professionelle Hilfe, in Anspruch nehmen können.

Quelle: Dignitas

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