kath.ch Medienspiegel – 17.03.2020, 10:58

Die Sonntagspflicht in Zeiten des Virus

Die Verhängung der ausserordentlichen Lage auf dem gesamten Kantonsgebiet durch den Walliser Staatsrat hat auch für die Gottesdienste Konsequenzen. Sämtliche Gottesdienste müssen ab sofort unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das gilt nicht nur für die Eucharistiefeiern, sondern auch für alle anderen liturgischen Feiern (z. B. Andachten, Taufen, Hochzeiten, eucharistische Anbetungen). Die Kirchen und Kapellen dürfen nur unter Einhaltung der erhöhten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz offenbleiben.

Quelle: Walliser Bote

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