kath.ch Medienspiegel – 18.04.2018, 07:20

EU-Gerichtshof setzt Grenze für kirchliche Arbeitgeber

Nicht bei jeder zu besetzenden Stelle dürfen kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern eine bestimme Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden. Der Osnabrücker Generalvikar Theo Paul zeigte sich im Gespräch mit Vatican News nicht überrascht und sagte, es gebe bereits gute Erfahrungen mit nichtkatholischen Mitarbeitern.

Quelle: Vatikan News

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