kath.ch Medienspiegel – 10.02.2017, 08:25 Ein Blinder, ein Lahmer und ein Wunschkandidatase. «�� In der Diözese Chur ist für die Bischofswahl das päpstliche Dekret «Etsi salva» von 1948 massgebend. Der Heilige Stuhl schränkte damals das ursprünglich freie Wahlrecht des Domkapitels ein. Laut Dekret muss der päpstliche Nuntius, derzeit Erzbischof Thomas Gullickson, für diese Wahl einen Dreiervorschlag vorlegen. Für die Zusammenstellung dieser Liste soll der Gesandte des Papstes mindestens die Schweizer Bischofskonferenz befragen, einige Mitglieder des Bischofsrates und des Domkapitels.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung https://www.kath.ch/medienspiegel/ein-blinder-ein-lahmer-und-ein-wunschkandidat Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |