kath.ch Medienspiegel – 18.04.2024, 15:17

Bundesgericht verurteilt den Rechtsextremen Alain Soral wegen homofeindlichem Hass

Medienmitteilung: Nach mehreren Verurteilungen und einem Rekursverfahren hat das Bundesgericht endgültig entschieden: Mit seinen lesben- und queerfeindlichen Aussagen hat Alain Soral gegen die Antidiskriminierungsstrafnorm (Art. 261bis StGB) verstossen. Der rechtsextreme Polemiker wird wegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung zu 40 Tagen unbedingter Haftstrafe verurteilt. Die Dachverbände Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Pink Cross begrüssen dieses erste Urteil des Bundesgerichts zur erweiterten Strafnorm. Das Urteil ist ein historischer Sieg im Kampf gegen Homo- und Bi-Feindlichkeit in der Schweiz.

Quelle: Pink Cross

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