kath.ch Medienspiegel – 06.01.2016, 12:01

Der Messwein nur für die Messe

Ein Anstellungsvertrag soll hier hervorgehoben werden, da er als zeitlich und inhaltlich einmalig bezeichnet werden darf. Es handelt sich dabei um den Anstellungsvertrag des Sigristen des Grossmünsters – in Zürich wird der Mesmer Sigrist genannt.

Quelle: St. Galler Tagblatt

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