kath.ch Medienspiegel – 05.02.2021, 11:12 Wer Sexarbeit beansprucht, muss zahlenDas Bundesgericht hat einen Freier wegen Betrugs bestraft, weil er eine Frau um den Dirnenlohn prellte. Die Sexarbeit sei nicht sittenwidrig, und deshalb habe auch eine Prostituierte Anspruch auf das versprochene Entgelt. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Rolf Vetterli Quelle: Luzerner Zeitung https://www.kath.ch/medienspiegel/wer-sexarbeit-beansprucht-muss-zahlen/ |