kath.ch Medienspiegel – 05.02.2021, 11:12

Wer Sexarbeit beansprucht, muss zahlen

Das Bundesgericht hat einen Freier wegen Betrugs bestraft, weil er eine Frau um den Dirnenlohn prellte. Die Sexarbeit sei nicht sittenwidrig, und deshalb habe auch eine Prostituierte Anspruch auf das versprochene Entgelt. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Rolf Vetterli

Quelle: Luzerner Zeitung

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