Fall Bannwart Die Katholische Kirchgemeinde konnte sich mit dem entlassenen Lehrer nicht über eine Entschädigung einigen. Jetzt muss erneut das Gericht entscheiden.
Bis am 26. März hätten die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern und der entlassene Religionslehrer Thomas Bannwart Zeit gehabt, um sich über eine Entschädigung zu einigen. Doch bereits jetzt ist klar: Die Verhandlungen sind gescheitert. Wie Urban Schwegler, Kommunikationsverantwortlicher der Katholischen Kirchgemeinde, gestern mitteilte, hatte der Kirchenrat entschieden, «aktiv das Gespräch mit dem Rechtsanwalt von Thomas Bannwart zu suchen». Dies, nachdem das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde der Kirchgemeinde eingetreten war. «Ziel war es, einen Schritt auf Thomas Bannwart zuzugehen, um das Vergangene gemeinsam, endgültig, aber auch fair abzuschliessen», so Schwegler.