kath.ch Medienspiegel – 27.03.2025, 11:42 Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorgerinnen und SeelsorgerDie Schweizer Diözesanbischöfe haben, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen. Quelle: Schweizer Bischofskonferenz SBK |