Kommt es zu einer Annahme der Durchsetzungsinitiative, gibt es eine Beschwerdewelle. Rechtsanwälte wollen notfalls bis an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gelangen.
Von Anja Burri.
Sagt das Stimmvolk am 28. Februar Ja zur Durchsetzungsinitiative der SVP, müssen nicht nur verurteilte ausländische Mörder, Heroindealer, Vergewaltiger oder Sozialhilfebetrüger die Schweiz verlassen, wie es die Ausschaffungsinitiative gefordert hatte. Sondern auch Ausländer, die sich geringere Delikte zuschulden kommen lassen.