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kath.ch Medienspiegel – 27.08.2025, 12:05 Paragraf 218 wird dem unauflösbaren existenziellen Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gerechtDie Forderung, Abtreibung zu einer Regelleistung der Krankenkassen zu machen, führt in ein Dilemma: Die Rechtsgemeinschaft missbilligt einen Schwangerschaftsabbruch, soll ihn aber als Gesundheitsleistung anerkennen. Quelle: NZZ |