kath.ch Medienspiegel – 01.02.2019, 08:35
Die katholische Kirche in der Schweiz möchte ihr Bewerberverfahren reformieren. Wer angestellt werden will, muss zuvor einen Strafregister-Auszug vorlegen. Wer einen Eintrag hat, ist damit aber nicht automatisch als Pfarrer disqualifiziert.
Quelle: Blick
https://www.kath.ch/medienspiegel/wie-suendig-darf-ein-pfarrer-sein
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