kath.ch Medienspiegel – 09.02.2018, 06:37

Moraltheologe Schockenhoff: «Kein Priester darf die Kommunion verweigern»

Wer den sonntäglichen Kirchbesuch verpasst, gilt als «schwerer Sünder» und darf keine Kommunion mehr empfangen, es sei denn, die Person geht zur Beichte. So lehrte es der Triesner Kaplan den Firmkindern. Aber auch Wiederverheiratete werden in gewissen Gemeinden vom Kommunionsempfang ausgeschlossen. Zu Recht? Nein, sagt Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, der kürzlich für einen Vortrag in Schaan weilte.

Quelle: Liechtensteiner Volksblatt

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