kath.ch Medienspiegel – 25.11.2017, 09:30

Suche nach isolierten Opfern

Ein Jahr nach dem Ja des Parlaments für die finanzielle Entschädigung von ehemaligen Verdingkindern sind erst wenige Gesuche eingegangen. Eine Informationsoffensive soll dies nun ändern.
Ehemalige Verdingkinder haben die Möglichkeit, ein Gesuch für finanzielle Entschädigung beim Bundesamt für Justiz einzureichen. Im September 2016 entschied das Parlament, dass jedes Opfer Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag von maximal 25000 Franken hat.

Quelle: Luzerner Zeitung

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