kath.ch Medienspiegel – 13.06.2024, 16:09 Die Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit ist zentral für die Einhaltung der MenschenrechteDie Hafterstehungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Menschen, in einer Einrichtung des Freiheitsentzugs oder einer anderen geeigneten Einrichtung, in der ihm die Freiheit entzogen wird, leben zu können, ohne dass der Freiheitsentzug eine besondere und ernste Gefahr für die Gesundheit und/oder das Leben der inhaftierten Person darstellt. Sie ist für die Einhaltung der Menschenrechte von inhaftierten Personen, insbesondere des Rechts auf Leben und des Folterverbots von entscheidender Bedeutung. Jüngste Fälle zeigen, dass das Schweizer Rechtssystem noch weit davon entfernt ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und deutlich verbessert werden muss. Quelle: humanrights.ch |