kath.ch Medienspiegel – 21.02.2024, 11:11

Sollen Unternehmen die Kirchen mitfinanzieren müssen?

Sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen sind kirchensteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen ermöglichen es in unserem Kanton, die Kirchen zu finanzieren und ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Steuern können für die Renovierung eines Glockenturms, die Beheizung eines Gebäudes oder für Leistungen für die Allgemeinheit wie die Finanzierung der Dargebotenen Hand verwendet werden.

Quelle: Bieler Tagblatt

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