kath.ch Medienspiegel – 03.02.2019, 07:58

Illegale Trauungen

Eine religiöse Vermählung ist in der Schweiz nicht gültig, wenn die Ehe nicht zuvor zivil geschlossen worden ist. Es gilt das sogenannte Primat der Ziviltrauung. Zudem dürfen Minderjährige hierzulande nicht heiraten. Dennoch kennen Fachleute Fälle von religiösen Eheschliessungen, in denen muslimische Jugendliche in Moscheen vermählt wurden.

Quelle: NZZ am Sonntag

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