Am 19. Mai entscheidet Basel-Stadt über eine Änderung seines Steuergesetzes. Die Vorlage ist technisch: Sie schafft die Möglichkeit, dass der Kanton die Kirchensteuern veranlagen und zusammen mit den Kantonssteuern einziehen kann. Ein Verfahren, das fast alle Schweizer Kantone kennen. Es war bis jetzt eine baselstädtische Besonderheit, dass die Kirchen den Einzug ihrer Steuern separat organisiert haben. Editorial Christian von Arx