kath.ch Medienspiegel – 26.02.2020, 16:17 Zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020Medienmitteilung: Das deutsche Verfassungsgericht erklärt § 217 StGB «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» für nichtig – ein wichtiger Schritt für echte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende; jetzt geht es um das «Wie». Quelle: Dignitas https://www.kath.ch/medienspiegel/zum-entscheid-des-bundesverfassungsgerichts-vom-26-2-2020/ |