kath.ch Medienspiegel – 26.02.2020, 16:17

Zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020

Medienmitteilung: Das deutsche Verfassungsgericht erklärt § 217 StGB «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» für nichtig – ein wichtiger Schritt für echte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende; jetzt geht es um das «Wie».

Quelle: Dignitas

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