kath.ch Medienspiegel – 16.04.2021, 12:01

Dachverband Regenbogenfamilien begrüsst Gerichtsurteil über Besuchsrecht

Medienmitteilung: Der Dachverband Regenbogenfamilien begrüsst das heute publizierte Urteil des Bundesgerichts, wonach nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner ein gemeinsam aufgezogenes Kind weiterhin besuchen darf. «Wir freuen uns über das wichtige Bundesgerichtsurteil, das das Wohl des Kindes ins Zentrum stellt», sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Das Bundesgericht anerkennt die gemeinsame Elternschaft auf der Basis der gemeinsamen Erziehung der Kinder und des gemeinsamen Familienprojektes, auch wenn ein Kind vom nichtleiblichen Elternteil noch nicht adoptiert worden ist», erklärt Maria von Känel. «Das Gerichtsurteil stärkt die Rechte der Kinder und auch den mit der Ehe für alle vorgesehenen Grundsatz, dass die gemeinsame Elternschaft ab Geburt eines Kindes gilt», so von Känel.

Quelle: Gastbeitrag

https://www.kath.ch/medienspiegel/dachverband-regenbogenfamilien-begruesst-gerichtsurteil-ueber-besuchsrecht/

Katholisches Medienzentrum

An- und Abmeldung