kath.ch Medienspiegel – 03.12.2017, 09:57 Tod und GesetzAndreas Brunner: In der Schweiz sind heute sechs Suizidhilfeorganisationen tätig. Sie begleiten eine zunehmende Anzahl von Suizidwilligen; Ausländer miteingerechnet, waren es im Jahr 2000 etwa 100 und derzeit rund 1200 Personen. Die Kontrolle des einzelnen Suizids obliegt gemäss Strafprozessrecht der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es unter Beizug der Gerichtsmedizin ausschliesslich um die Frage, ob Hinweise auf eine Straftat bestehen. Es handelt sich nicht um eine Qualitätskontrolle im Rahmen der legalen (organisierten) Suizidhilfe. Dazu sind Strafverfolger weder befugt noch geeignet.
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