kath.ch Medienspiegel – 29.09.2017, 12:11

Abu Ramadan bleibt Asylstatus verwehrt

Der mutmassliche Hassprediger Abu Ramadan erhält den Asyl- und Flüchtlingsstatus nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat damit den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. Allerdings darf der Imam seine Niederlassungsbewilligung behalten. Die Aufhebung solcher Bewilligungen unterstehe gemäss Bundesverwaltungsgericht einem eigenen Verfahren vor den kantonalen Behörden. Der Prediger stammt aus Libyen und reiste im Oktober 1998 als Asylsuchender in die Schweiz ein. Daraufhin erhielt er im Jahre 2001 Asyl. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig. Es kann nicht beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

Quelle: SRF 1

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