kath.ch Medienspiegel – 11.02.2020, 08:37

Urner Obergericht gibt Pfarrerin Recht

Eine reformierte Pfarrerin hat sich gegen ihre Kündigung gewehrt. Nun hat die höchste kantonale Gerichtsinstanz Verfahrensfehler festgestellt und die Kündigung als nichtig erklärt. Doch die Sache ist wohl noch länger nicht gegessen.

Quelle: Urner Zeitung

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