Was es bei der Patientenverfügung und beim Vorsorgeauftrag zu beachten gilt
Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat, schafft eine rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Mit diesen Instrumenten kann man sicherstellen, dass der eigene Wille respektiert wird, falls man durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selber entscheiden kann. Ob man urteilsunfähig ist, entscheidet ein Arzt.