Medienmitteilung: Die CVP zieht ihre Beschwerde für eine Wiederholung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» an das Bundesgericht weiter. Am 18. Juni hat die CVP eine Abstimmungsbeschwerde bei acht Kantonen (AG, BE, BL, SO, VD, VS, ZG, ZH) eingereicht. Bereits vier Kantone (SO, BE, VS, BL) haben sich wie erwartet für dieses nationale Anliegen als nicht zuständig erklärt. Die CVP ist überzeugt, dass die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe ohne die Fehlinformationen zur Anzahl der Betroffenen erfolgreich gewesen wäre.